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Richter prüft AfD-Beschwerde gegen Hochschulgesetz

Erlaubt die Universität Thüringen nur Frauen, als Gleichstellungsbeauftragte tätig zu werden? Wie viele weibliche Mitglieder muss der Hochschulvorstand haben? Die AfD-Fraktion hofft auf eine gerichtliche Klärung dieser Fragen.

Blick auf das Verfassungsgericht. Foto.aussiedlerbote.de
Blick auf das Verfassungsgericht. Foto.aussiedlerbote.de

Verfassungsgericht - Richter prüft AfD-Beschwerde gegen Hochschulgesetz

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hofft, im neuen Jahr über die Beschwerde der AfD gegen Teile des Thüringer Hochschulgesetzes entscheiden zu können. Dabei geht es unter anderem um die Besetzung bestimmter Positionen durch Frauen. Ein Urteil werde am 6. März erwartet, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Die Rechtspositionen waren zuvor in mündlichen Verhandlungen ausgetauscht worden.

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag wandte sich 2018 an den Thüringer Obersten Gerichtshof mit der Bitte, mehrere Paragraphen des kürzlich verabschiedeten neuen Hochschulgesetzes für verfassungswidrig und ungültig zu erklären.

Dabei geht es beispielsweise darum, festzulegen, dass mindestens drei der acht Mitglieder des Hochschulrates Frauen sein müssen. Die Gruppe möchte auch die Tatsache in Frage stellen, dass Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreter Frauen sein sollten. Es stellt sich auch die Frage, ob der College-Vorstand für die Entscheidung über Jahresabschlüsse verantwortlich sein sollte.

Richterantrag der AfD-Fraktion scheitert

Im April dieses Jahres scheiterte ein parlamentarisches Gremium daran, Befangenheitsklagen gegen die Verfassungsrichter einzureichen. Sie warf dem Richter unter anderem vor, sich in den sozialen Medien wie ein linksextremer Politiker zu verhalten. Er mag die Seiten linker Politiker, darunter Premierminister Bodo Ramiro. Das Gericht wies den Antrag als unbegründet ab. Die öffentlichen Äußerungen des Richters hätten mit der Angelegenheit nichts zu tun, hieß es.

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Quelle: www.stern.de

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