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Richter an AfD-Leuten: Glaubwürdigkeits- und Vertrauensverlust

Jens Maier
Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier will in sein Amt als Richter in Sachsen zurückkehren.

Der ehemalige AfD-Abgeordnete Jens Maier wurde als Rechtsextremist eingestuft und darf nicht mehr als Richter fungieren, weil er laut Gericht an Glaubwürdigkeit und Vertrauen verloren hat stammt aus dem Montagsdienst Das schriftliche Urteil des Gerichts gegen den Richter. Am 1. Dezember hatte RB Leipzig bereits das Urteil über den gebürtigen Bremer gefällt.

Nach monatelangen Verhandlungen erklärte das Gericht den Antrag des sächsischen Justizministeriums für zulässig. Infolgedessen wird Meyer vorzeitig in den Ruhestand treten, da er nicht mehr als Richter akzeptiert wird. „Der Kläger ist der Ansicht, dass der Beklagte letztendlich die Glaubwürdigkeit der Justiz sowie das Vertrauen der Arbeitgeber und der Öffentlichkeit in seine faire Erfüllung der ihm übertragenen richterlichen Pflichten verloren hat“, sagte die zuständige Person.

Mayer war im Amparo-Bericht bis April 2020 als Vorsitzender des sogenannten Landesverbandes der AfD aufgeführt, teilte das Gericht mit. Der Flügel ist ein Zusammenschluss von Rechtsextremisten innerhalb der Partei. Zweck des Zusammenschlusses war unter anderem, der Demokratie zu trotzen, den Parlamentarismus abzuschaffen und eine nationalistische Gesellschaftsordnung zu errichten.

Maier wurde vom Amt für den Schutz der Menschenrechte der Sächsischen Verfassung 2020 als Rechtsextremist eingestuft, er klagt jedoch beim Verwaltungsgericht Dresden. Bei der Bundestagswahl 2021 verlor er sein Mandat und will dann in die Justiz zurückkehren.

Sein Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte des 60-Jährigen lehnten eine Berufung beim Bundesdienstgericht ab. Im Allgemeinen sind Verfahren gegen Richter äußerst selten.

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