Renten für 465 Opfer von Gewaltverbrechen
In diesem Jahr erhielten 465 Gewaltopfer in Thüringen eine finanzielle Entschädigung für ihr Leid und medizinische Behandlung. Sie erhalten eine Grundrente zwischen 164 und 854 Euro im Monat, teilte das Landesverwaltungsamt am Dienstag mit. In diesem Jahr wurden 41 neue Opferentschädigungsanträge genehmigt. Grundlage dieser Leistung ist das Opferentschädigungsgesetz, das Bund und Länder zur Unterstützung von Opfern von Straftaten verpflichtet. Der Staat trägt 60 Prozent der Entschädigungskosten, der Bund 40 Prozent.
Nach Angaben der Behörden wurden in diesem Jahr bisher 237 neue Schadensersatzansprüche eingereicht, überwiegend von Opfern vorsätzlicher Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs. In 42 Fällen wurde das Antragsverfahren unter anderem wegen Antragsrücknahme oder mangelnder Kooperationsbereitschaft des Geschädigten abgebrochen. 71 Anträge wurden abgelehnt. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Antrag beträgt 16,5 Monate.
Damit ein Schadensersatzanspruch anerkannt werden kann, muss der Gesundheitsschaden mindestens sechs Monate andauern. Die Betroffenen müssen den Nachweis erbringen, dass sie dem Angriff direkt zuzuordnen sind. Ein häufiger Grund für die Ablehnung von Anträgen sei die Unfähigkeit, einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Gewalt und dem Gesundheitsschaden nachzuweisen, so das Office of State Administration.
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Quelle: www.dpa.com