Die Bundesregierung will rechtliche Eltern-Kind-Beziehungsvereinbarungen ermöglichen. Angelika Schlunck, Staatssekretärin im Bundesjustizministerium, sagte am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass dies Teil eines Plans zur Überarbeitung des Elternrechts sein solle.
Weitere Schwerpunkte sind die Einführung der Mutterschaft. Eine andere Frau und ein anderes Kind haben mehr Rechte, Informationen über die biologische Abstammung bereitzustellen. All dies hat nach Ansicht von Schlenk Auswirkungen auf die Debatten über Vater-Sohn- und Mutter-Sohn-Beziehungen. „Wir überlegen, wie wir es in Zukunft bauen sollen.“
Das Thema „ist eigentlich nicht ganz trivial“, sagte Schlenk. Daher kann es sein, dass die Vorschläge erst am Ende der Legislaturperiode im Sommer 2025 erarbeitet werden.
Der Kontext ist eine Verfassungsbeschwerde, dass ein leiblicher Vater nicht sein rechtlicher Vater sein kann. Denn das Standesamt hat ihren Partner mit Zustimmung der Mutter registriert. Es wird erwartet, dass das oberste Gericht Deutschlands erst in mehreren Monaten entscheidet. (Az.1 BvR 2017/21)