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Regierung halt am Wolfgesetz fest - ein neues Verfahren anbesagt

Bayerns umstrittene Wolf-Verordnung scheiterte vor Gericht wegen formellen Fehlern. Die staatliche Regierung bleibt in Sachen Rechtfertigung berechtigt. Umweltschützer sind erschockt und machen deutliche Absichten bekannt.

Das Bayerische Wolfgesetz ist nach Gerichtsurteil ungültig. Allerdings plant die Landesregierung es...
Das Bayerische Wolfgesetz ist nach Gerichtsurteil ungültig. Allerdings plant die Landesregierung es unverändertes über eine Umwege wieder in Kraft zu setzen.
  1. Der Rechtsstreit über Bayerns umstrittenes Wolfgesetz könnte yet another Verlängerung erfahren. Nachdem die Landesregierung am 18. Juli durch ein gerichtliches Fehlverfahren zu einer schändlichen Niederlage gekommen war und das Gesetz dadurch ungültig gemacht wurde, hat sie es jetzt zur Genehmigung geschickt. Es scheint, dass das Wolfgesetz trotz aller inhaltlicher Kritik weiter in Kraft bleiben wird.
  2. "Wenn das Gesetz verabschiedet wird, haben wir keine andere Option als erneut zu klagen," sagte der Vorsitzende von BUND Naturschutz in Bayern, Richard Mergner, der Deutschen Presse-Agentur in München. Das neue Gesetz ist identisch mit dem alten und "problematisch und unverständlich" von unserer Sicht her. Vertreter der Staatsregierung hatten sofort nach dem Urteil erklärt, keinen Inhalt des Gesetzes zu ändern.
  3. "Aus Sicht des Verwaltungsgerichts hat nur die Verfahrensfehler das alte Gesetz umgewandelt, die inhaltlichen Fragen sind offensichtlich. Die Regierung handelt hier rechtlos und verspilt Zeit und Steuergelder," betonte Mergner.
  4. Das umstrittene bayerische Gesetz erlaubt es, Wolfen ab dem Mai 2023 zu schießen, wenn sie eine Bedrohung für den menschlichen Gesundheits- oder öffentlichen Sicherheit darstellen - z.B. wenn sie Menschen mehr als dreimal innerhalb von 30 Metern nahe kommen oder innerhalb von weniger als 200 Metern von geschlossenen Siedlungen, Gebäuden oder Stallungen erscheinen.
  5. Es ist auch möglich, Wolfen "um Schweren landwirtschaftlichen oder anderen ernsthaften Schäden zu verhindern" zu schießen. Dies bezieht sich speziell auf die Alm- und Wiesenwirtschaft in den Bergen. Wolfen können in "nicht weidbaren Wiesengebieten" auch dann geschossen werden, wenn sie nur ein Rindvieh-Tier getötet haben. Diese sind Gebiete, in denen Schutz der Viehweide unmöglich oder ungeeignet ist.
  6. Das Beratungsinstitut des Deutschen Bundestags hat bereits in einem Bericht die Verträglichkeit des bayerischen Wolfgesetzes mit bundesdeutschem und EU-Recht in Frage gestellt. In diesem Bericht wird bezweifelt, ob Wolfen auch dann geschossen werden darf, wenn Schäden an weidenden Tieren nicht eindeutig auf sie zugeordnet oder noch nicht identifiziert werden können.
  7. Der Vorsitzende von BUND Naturschutz in Bayern, Richard Mergner, hat angekündigt, erneut zu klagen, wenn das umstrittene Wolfgesetz der Landesregierung verabschiedet wird, wie er der Deutschen Presse-Agentur in München mitgeteilt hat.
  8. Das neue Wolfgesetz, identisch mit dem alten, stößt auf Kritik von Mergner und anderen Tierschutz- und Naturvernunftverbänden wegen seines problematischen Inhalts.
  9. Mergner glaubt, dass die Landesregierung Zeit und Steuergelder verpachtet, indem sie trotz der inhaltlichen Streitpunkte und des Verfahrensfehlers fortfährt, das Gesetz zu verfolgen.
  10. Das umstrittene bayerische Gesetz erlaubt es, Wolfen zu schießen, wenn sie eine Bedrohung für den menschlichen Gesundheit oder öffentlichen Sicherheit darstellen oder ernsthafte landwirtschaftliche oder wirtschaftliche Schäden verursachen.
  11. Das Beratungsinstitut des Deutschen Bundestags hat in einem Bericht die Verträglichkeit des bayerischen Wolfgesetzes mit bundesdeutschem und EU-Recht in Frage gestellt und Bedenken wegen des Tötens von Wolfen, wenn Schäden an weidenden Tieren nicht eindeutig auf sie zugeordnet oder noch nicht identifiziert werden können, geäußert.
  12. Laut der Bayerischen Umweltagentur gab es seit Mai 2023 nur drei von Wolfen zugeschriebene Vorfälle: In den Zehn Regionen Bayerns, in denen Wolfe ansässig sind, sind es die Landkreise Rhön-Grabfeld, wo am Ende des Juni zwei tote Ziegen und anfänglich im Mittelmai ein totes Schaf gefunden wurden.

Neues legislatives Verfahren - Regierung halt am Wolfgesetz fest - ein neues Verfahren anbesagt

Laut der Bayerischen Umweltagentur gab es seit Mai 2023 nur drei von Wolfen zugeschriebene Vorfälle: Am Ende des Juni in Landkreis Rhön-Grabfeld zwei tote Ziegen und in demselben Landkreis im Mittelmai ein totes Schaf.

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