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Regeln zur Barrierefreiheit von Wohngebäuden für Februar

Ein Bundesgericht wird erst im neuen Jahr über Barrierefreiheitsanforderungen und -beschränkungen in Wohngebäuden mit mehreren Eigentümern entscheiden. Deutschlands oberstes Zivilgericht gab nach einer mündlichen Verhandlung am Freitag in Karlsruhe bekannt, dass es sein Urteil am 9. Februar...

Lady Justice ist im Fenster am Eingang des High District Court zu sehen. Foto.aussiedlerbote.de
Lady Justice ist im Fenster am Eingang des High District Court zu sehen. Foto.aussiedlerbote.de

Bundesgerichtshof - Regeln zur Barrierefreiheit von Wohngebäuden für Februar

Das Bundesgericht wird erst im neuen Jahr über Barrierefreiheitsanforderungen und -beschränkungen in Wohngebäuden mit mehreren Eigentümern entscheiden. Deutschlands oberstes Zivilgericht gab nach einer mündlichen Verhandlung am Freitag in Karlsruhe bekannt, dass es sein Urteil am 9. Februar (9.00 Uhr) verkünden werde. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüfte zwei Fälle. Im ersten Fall geht es um einen Außenaufzug in einem Jugendstilhaus in München, im zweiten Fall um eine Terrasse mit Rampe in einem Wohngebiet in Bonn (Aktenzeichen V ZR 244/22 und V ZR 33/23).

Das Verfahren wird im Rahmen der Wohnungsgesetzreform 2020 überprüft. Danach kann jeder Eigentümer angemessene bauliche Änderungen verlangen, um die Nutzung durch Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Allerdings sind Änderungen, die Wohngebiete radikal umgestalten oder Wohnungseigentümer benachteiligen, nicht zulässig. Die Reform wirft einige ungeklärte rechtliche Fragen auf.

BGH-Kanzler zur Verhandlung Urteil LG München Urteil LG Köln

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Quelle: www.stern.de

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