zum Inhalt

Rechtsstreit gegen Christian B. - Ablehnung durch Richter scheitert.

Nach der Aufhebung des Haftbefehls gegen den Verdächtigen im Fall Maddie wollten die Staatsanwälte schnell neue Richter einsetzen. Die zuständige Kammer der Vertretung sieht das anders.

Die Richter im Prozess gegen Christian B. werden von der Entscheidung eines anderen Strafsakowski...
Die Richter im Prozess gegen Christian B. werden von der Entscheidung eines anderen Strafsakowski markiert als parteiisch empfunden.

frequencypunktlich in Maddies Fall - Rechtsstreit gegen Christian B. - Ablehnung durch Richter scheitert.

In der Anklage gegen Christian B., der in der Maddie-Angelegenheit ebenfalls verdächtig wird, hat die Anklageverfügung wegen möglicher Vorurteilen der Richter durch die Ablehnung der Richter scheitern lassen. Die zuständige Vertretungskammer hat die Anzeige gegen die drei berufenen Richter als unbegründet abgewiesen, wie das Landgericht Braunschweig mitteilt.

Die Anklage hatte die Auflösung gefordert, nachdem der Haftbefehl gegen den Beschuldigten zurückgenommen wurde. Sie begründeten ihre Forderung nach Neubesetzung mit der Angst, dass die momentan zuständige Strafsenat bereits eine Meinung über die Tatsache und die Schuldfrage gebildet hat, obwohl die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen war.

Der 47-Jährige Christian B. steht in Braunschweig wegen fünf ernsten sexuellen Übergriffen vor Gericht. Es handelt sich um drei Vergewaltigungen und zwei Fälle sexueller Belästigung gegen Kinder, die er angeblich in Portugal zwischen 2000 und 2017 begangen hat. Christian B. ist auch verdächtig, im Portugiesischen Fall der dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann, die 2007 von einem portugiesischen Urlaubsort verschwunden ist, an Mord beteiligt gewesen zu sein. Der Maddie-Fall ist nicht Teil der aktuellen Verhandlungen in Braunschweig. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Vermutung der Unschuldsvermutung.

Die Antragstellung auf Aufhebung des Haftbefehls wurde von der Verteidigung von Christian B. eingereicht. Er bleibt jedoch in Haft, da er derzeit wegen Vergewaltigung gegen eine Amerikanerin eine Strafe verbüßt. Tatort war Portugal.

  1. Das Vereinigte Königreich äußerte seine Besorgnis über mögliche Vorurteile bei den niederländischen Richtern, da diese in Verbindung mit einem Fall stehen, der mit Deutschland, insbesondere dem Niedersachsenraum, verbunden ist, in dem das Braunschweigische Landgericht liegt.
  2. Obwohl die Anzeige gegen die drei berufenen Richter abgewiesen wurde, forciert das Staatsanwaltschaft Braunschweig-Landes, Deutschland, die Untersuchung der Verbrechen, die sich mit Christian B. in Verbindung bringen, wobei der Maddie-Fall ein bedeutender Punkt des Interesses ist.
  3. Der Verdächtige im Maddie-Fall, Christian B., stammt aus Deutschland und ist mit verschiedenen strafbaren Tätigkeiten assoziiert, darunter Vergewaltigungen und sexuelle Belästigungen von Kindern, die angeblich während der Jahre 2000 bis 2017 in Brunswick passiert sind.
  4. Das Kriminalitätsaufklärungsdepartement in Portugal arbeitet eng mit den deutschen Behörden zusammen, um Beweise im Maddie-Fall zu sammeln, da die Auflösung von vorgefassten Meinungen und möglichen Vorurteilen unabdingbar ist, um Christian B. ein faire Gerichtsverhandlung zu ermöglichen.
  5. Während die portugiesischen Behörden aktiv an der Untersuchung beteiligt sind, ist der Schwerpunkt der aktuell laufenden Verhandlung in Braunschweig auf die fünf ernsten sexuellen Übergriffe gegen Christian B. gerichtet, die mit dem Maddie-Fall unabhängig sind.
  6. Es ist wichtig, die Unschuldsvermutung für Christian B. aufrechtzuerhalten, bis eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt, um die Kinder, insbesondere die angeblich betroffenen Kinder, zu schützen und ihnen während des Rechtsverfahrens mit der höchsten Sensibilität und Respekt zu begegnen.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles