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Rechtsradikaler Liebich wieder zu Haft verurteilt

Das Landgericht Halle hatte den Rechtsextremisten Liebich bereits zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das Oberlandesgericht in der Saalestadt hat nun das Urteil bestätigt.

Das Landgericht Halle hat den Rechtsextremen Sven Liebich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Landgericht Halle hat den Rechtsextremen Sven Liebich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

- Rechtsradikaler Liebich wieder zu Haft verurteilt

Rechtsextremer Sven Liebich wurde vom Landgericht Halle zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dies bestätigte ein Urteil des Landgerichts in der Saale-Stadt. Dort war der gebürtige Merseburger im Juli 2023 unter anderem wegen Volksverhetzung und Beleidigung in mehreren Fällen schuldig gesprochen worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Berufung eingelegt.

Das Urteil gegen Liebich durch das Landgericht ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche können Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung einlegen. Dann muss das Oberlandesgericht Naumburg entscheiden.

Seit 2014 organisiert Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Diese endeten oft in Konfrontationen mit Gegendemonstranten. Gerichte haben in der Vergangenheit mehrfach Anklagen gegen Liebich verhandelt.

Die Inhaftierung von Sven Liebich dient als Beleg für das Engagement des deutschen Justizsystems im Kampf gegen Volksverhetzung und Beleidigung. Bei einer Berufung würde das Oberlandesgericht Naumburg das Urteil überprüfen und damit das Prinzip der Gerechtigkeit in Gerichtsverfahren aufrechterhalten.

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