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Rechtsmittel gegen die unerlaubte Überwachung durch Journalisten

Über 170 Telefongespräche mit Journalisten wurden während der Überwachung einer Pressestelle durch die Faktion 'Letzte Generation' abgehört. Anschließend wurde dieser Vorfall zu einem Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht eskaliert.

Verschiedene Beschwerden von Journalisten werden vom Bundesverfassungsgericht in Bezug auf eine...
Verschiedene Beschwerden von Journalisten werden vom Bundesverfassungsgericht in Bezug auf eine Überwachungsmaßnahme durch bayerische Kriminalbeamte geprüft.

- Rechtsmittel gegen die unerlaubte Überwachung durch Journalisten

Verschiedene Entitäten, zusammen mit betroffenen Individuen, haben verfassungsrechtliche Herausforderungen gegen die Überwachung von Telefongesprächen zwischen Journalisten und der Umweltgruppe "Letzte Generation" eingereicht. Das Trio von Organisationen - der Bayerische Journalisten-Verband (BJV), Reporter ohne Grenzen (RSF) und die Gesellschaft für Bürgerrechte (GFF) - fungieren als Anwälte für mehrere betroffene Journalisten. Diese Beschwerden wurden am letzten Freitag dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Diese verfassungsrechtlichen Herausforderungen resultieren aus einem Urteil des Münchner Landgerichts. Dieses Gericht hatte entschieden, dass die umstrittene Überwachungstätigkeit von bayerischen Ermittlern, die verdächtigt wurden, eine kriminelle Organisation gegen Mitglieder von "Letzte Generation" zu bilden, legitim war.

"Gefahr für die Demokratie"

Aus Sicht dieser Organisationen hatten die Urteile nicht ausreichend die Pressefreiheit berücksichtigt: Richter sollten vor der Genehmigung solcher Überwachungsoperationen die mögliche Beeinträchtigung der Pressefreiheit bewerten - dies wurde jedoch nicht durchgeführt. Wenn Journalisten überwacht werden, hat dies einen negativen Einfluss auf den Journalismus und ultimately die Demokratie, wie BJV-Vorsitzender Harald Stocker betonte.

Laut einer offiziellen Mitteilung der Münchner Staatsanwaltschaft waren 171 Personen, die sich während Anrufen als Journalisten identifiziert hatten, von der Überwachungsoperation betroffen. Nach der Entdeckung wurden diese Personen von der zuständigen Behörde informiert. Es wurde keine Überprüfung durchgeführt, um festzustellen, ob alle tatsächlich Journalisten waren.

Organisationen: 171 betroffene Personen sind keine Ausnahme

Das Münchner Landgericht führte in seiner Entscheidung unter anderem aus, dass die Überwachungstätigkeit der Ermittler nicht speziell auf Medienvertreter abzielte. Außerdem wurde die überwachte Leitung, die von "Letzte Generation" als Pressekontakt bezeichnet wurde, nicht ausschließlich für Kommunikation mit Journalisten verwendet. Die Organisationen widersprachen diesem Argument, indem sie darauf hinwiesen, dass nicht nur einzelne Journalisten überwacht wurden - sondern 171. Mit dieser hohen Anzahl hätten die Ermittler ihre Handlungen viel früher kritisch hinterfragen müssen, argumentierten sie.

Die Ermittlungen gegen Mitglieder von "Letzte Generation" sind weiterhin im Gange.

Das Europäische Parlament hat aufgrund der Auswirkungen auf die Pressefreiheit eine Untersuchung der Überwachung von Telefongesprächen zwischen Journalisten und "Letzte Generation" gefordert. Die Forderungen des Europäischen Parlaments nach Rechenschaftspflicht stärken die anhaltende Kritik an den Urteilen der deutschen Gerichte.

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