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Rechtsmittel gegen das bayerische Verfassungsrecht

Darf das Bundesamt für Verfassungsschutz personenbezogene Daten einer Person an den Arbeitgeber übermitteln? Das bayrische Recht erlaubt dies. Nun müssen die höchsten deutschen Richter entscheiden.

Die Gesellschaft für Bürgerrechte (GfB) wird erneut gegen das Bayerische Sicherheits- und...
Die Gesellschaft für Bürgerrechte (GfB) wird erneut gegen das Bayerische Sicherheits- und Randallschutzgesetz (BaySiG) am Deutschen Verfassungsgericht in Karlsruhe Klage einlegen.

- Rechtsmittel gegen das bayerische Verfassungsrecht

Bayerns Landesamt für Verfassungsschutz ist erneut ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Klimaaktivisten aus Bayern haben eine Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht gegen das Gesetz eingereicht. Die Kritik richtet sich insbesondere gegen eine Bestimmung, die es dem Landesamt ermöglicht, personenbezogene Daten unter sehr niedrigen Schwellenwerten an private Stellen wie Arbeitgeber oder Vermieter weiterzugeben. Ein Sprecher des Gerichts in Karlsruhe bestätigte den Erhalt der Beschwerde.

"Es ist schon bedenklich genug, dass das Verfassungsschutzamt die Klimagerechtigkeitsbewegung überwacht. Wenn der Geheimdienst jetzt auch persönliche Daten an meinen Arbeitgeber weitergeben kann, muss ich zweimal überlegen, an welchen Veranstaltungen ich teilnehme oder mit wem ich rede", sagte der Kläger Johnny Parks, der bei "Letzte Generation" aktiv ist. Die Bewegung wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall eingestuft.

Die GFF hatte bereits 2022 Änderungen am Gesetz in Karlsruhe erreicht

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz wurde zuletzt vor etwa einem Jahr aktualisiert, wobei auch eine Beschwerde der GFF gegen frühere Regelungen zur Abhöranlage und Überwachung von Wohnungen, Online-Durchsuchungen und Handyortung eine Rolle spielte. (Aktenzeichen: 1 BvR 1619/17)

Die GFF betonte, dass die Weitergabe solcher Informationen durch das Verfassungsschutzamt "ernste Folgen" für die Betroffenen haben könnte, wie den Verlust des Arbeitsplatzes oder soziale Ausgrenzung. Es handelt sich um eine erhebliche Einschränkung grundlegender Rechte, wenn Dritte persönliche Daten bestimmen können. "Eine solche schwerwiegende Einschränkung kann nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt werden, um eine Gefahr abzuwenden. Das Ziel der Verfassungsbeschwerde ist es, dass das Bundesverfassungsgericht klare Standards und strenge Grenzen für die Informationsweitergabe von Geheimdiensten an private Stellen festlegt", hieß es weiter. "Solche Methoden haben in einer Demokratie keinen Platz."

Die GFF und Klimaaktivisten haben Bedenken geäußert, dass der Geheimdienst personenbezogene Daten an Arbeitgeber weitergeben kann, was ihre Teilnahme an Veranstaltungen oder sozialen Interaktionen beeinflussen könnte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft derzeit eine Verfassungsbeschwerde der GFF, um klare Richtlinien und strenge Grenzen für die Weitergabe solcher Informationen durch Geheimdienste festzulegen.

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