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Rechtmäßige Entlassung von Lehrern wegen verlängerten Urlaubs

Justitia:Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Rechtmäßige Entlassung von Lehrern wegen verlängerten Urlaubs

Ein Lehrer wurde entlassen, nachdem er während der Coronavirus-Pandemie einen längeren Urlaub genommen hatte. Das ist richtig, wie das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein in einem Urteil vom Donnerstag (Az.: 14 LB 3/23) entschied. Das Gericht bestätigte daher das Urteil der Vorinstanz vom Juni.

Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts flog die Lehrerin vor Beginn der Osterferien 2020 nach Sri Lanka, weil sie sich Sorgen über die Ausbreitung der neuen Coronavirus-Epidemie machte, andernfalls wäre sie nicht in der Lage gewesen wieder dorthin zu gelangen. Anschließend verpasste sie den vom Außenministerium angebotenen Rückführungsflug, um ihren Urlaub nicht vorzeitig beenden zu müssen. Aufgrund der Epidemie wurde der ursprünglich geplante Rückflug gestrichen und sie kehrte erst am Ende des Urlaubs zurück.

Die Lehrerin konnte während der Ferien keine Notbetreuung leisten und täuschte die Schulleitung über ihre Abwesenheit. Obwohl gegen sie ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, nahm sie später ohne Erlaubnis nicht an der eidesstattlichen Sitzung teil.

Im Berufungsverfahren erklärte das Oberverwaltungsgericht, es sei zu dem Schluss gekommen, dass das Verwaltungsgericht bei seiner Entlassung zu Recht die schwersten Disziplinarmaßnahmen verhängt habe. Der Berufung an das Bundesverwaltungsgericht wurde nicht stattgegeben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Berufung beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Die Gründe für die Entscheidung sind unklar.

Quelle: www.bild.de

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