Die Strafverfolgungsbehörden wurden aufgefordert, einen Vorfall zu untersuchen. - Rechtlich zulässiger Einsatz einer Schreckschusspistole zur Entladung.
Die Behörden konnten die Personen für eine kurze Zeit ohne Widerstand festnehmen. Der Taser, der bei der Durchsuchung ihres Hauses gefunden wurde, gehörte ihnen rechtmäßig. Nach Abschluss der Operation wurden beide freigelassen.
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Quelle: www.stern.de