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Recht auf nachträgliche Einreisebeschränkung

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen..aussiedlerbote.de
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Recht auf nachträgliche Einreisebeschränkung

Ausländer, die im Jahr 2000 wegen Sozialbetrugs aus Deutschland abgeschoben wurden, hatten Anspruch auf nachträgliche vorübergehende Einreisebeschränkungen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte am Mittwoch, dass die Tatsache, dass der Mann 1990 der afghanischen Terrororganisation „Al-Kaida“ beigetreten sei und von August 2002 bis 2016 im US-Gefängnis Guantánamo Bay inhaftiert gewesen sei, keinen Einfluss auf das Strafmaß habe.

Ein in den Niederlanden lebender Mann verklagte die Stadt Duisburg. Sie lehnte rückwirkende Beschränkungen der Einreise- und Aufenthaltsverbote ab. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht endgültig. Das Gericht erklärte, es gehe nicht auf die Frage ein, ob ausreichende Beweise für die Annahme der Stadt vorlägen, dass die Gefahr der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung bestehe. Der Abschiebungsentscheidung lag kein Terrorverdacht zugrunde.

Nach einer seit 2010 geltenden europäischen Richtlinie dürfen Einreiseverbote auch in Altfällen nicht länger als fünf Jahre dauern. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn von Drittstaatsangehörigen eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit ausgeht. Der Mann wurde jedoch wegen Sozialversicherungsbetrugs abgeschoben.

Der Mann, der in den Niederlanden lebt, durfte nach Angaben des Gerichts am Mittwoch in das Land einreisen, um an der Anhörung teilzunehmen.

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Quelle: www.dpa.com

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