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Rechnungshof zeigt sich besorgt über Hilfsprogramm: Überprüfung

Nach dem Karlsruher Urteil zum Bundesklimafonds prüft das brandenburgische Finanzministerium das Förderprogramm zur Bewältigung der Energiekrise. Der Rechnungshof sieht seine Kritikpunkte als begründet an.

Der Landtag von Brandenburg tagt..aussiedlerbote.de
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Rechnungshof zeigt sich besorgt über Hilfsprogramm: Überprüfung

Der Rechnungshof des Landes Brandenburg hat nach einem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts erneut Bedenken gegen das milliardenschwere Förderprogramm des Landes geäußert. Der oberste Rechnungsprüfer des Landes teilte am Mittwoch mit, das Bundesverfassungsgericht habe "die Einhaltung des immer wieder geforderten Grundsatzes der Jahres- und Jährlichkeit der Haushaltspläne" festgestellt. Dies gelte auch für die Ausnahme von der Schuldenbremse. Dies hatte zuvor die Märkische Zeitung berichtet. Das Finanzministerium hat angekündigt, die Folgen des Karlsruher Urteils sorgfältig zu prüfen.

Der Landtag hat für die Jahre 2023 und 2024 einen besonderen Notstand ausgerufen, um mit dem Brandenburger Paket zur Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine bis zu 2 Mrd. Euro neue Schulden zu tilgen. Davon könnten zum Beispiel Kommunen, Krankenhäuser und Tageseltern profitieren. Das brandenburgische Verfassungsgericht hat mit der Prüfung des Hilfspakets begonnen, nachdem die Alternative für Deutschland gegen den Landtag geklagt hatte. Einen Eilantrag lehnte das Gericht ab. Der Rechnungshof wies darauf hin, dass auch das Bundesverfassungsgericht einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen festgestellten Notlagen und der Kreditaufnahme zu deren Bewältigung festgestellt habe.

Ministerium prüft Folgen des Karlsruher Urteils

Das Bundesfinanzministerium will die Auswirkungen des Haushaltsurteils auf Förderprogramme und Bundesmittel sorgfältig prüfen. Ein Sprecher sagte: "Die Auswirkungen für den Bund sind weitreichend und könnten auch für die Länder und Kommunen weitreichende Konsequenzen haben." Konkret benennen könne man sie aber noch nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Umwidmung des Neuen Staatskredits in den Klima- und Transformationsfonds des Bundes für ungültig erklärt.

Das Finanzministerium betonte, dass die Länderparlamente das Hilfspaket bereits im Rahmen eines ordnungsgemäßen parlamentarischen Verfahrens beschlossen und das Neue Kronendarlehen anders als die Bundesregierung nicht umgewidmet hätten. Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts bleibt abzuwarten. Das Ministerium prüft auch die möglichen finanziellen Folgen des Urteils, etwa die Sperrung zugesagter Mandate im diesjährigen Bundeshaushalt. Der Sprecher sagte: "Ob und welche Auswirkungen die Sperrung auf die Länder und Kommunen haben wird, lässt sich noch nicht abschätzen."

Quelle: www.dpa.com

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