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Rechnungshof: Thüringer Corona-Energiehilfsfonds genehmigt

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sondermitteln des Bundes hatte schwerwiegende Folgen. Auch in Thüringen? Der Freistaat verfügt über einen Sonderfonds, aus dem Unternehmen, Kommunen und Bürger finanzielle Unterstützung erhalten können.

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Auf dem Gebäude des Landesrechnungshofes haben die Behörden den Schriftzug „Thüringer Rechnungshof“ eingraviert. Foto.aussiedlerbote.de

Haushalt - Rechnungshof: Thüringer Corona-Energiehilfsfonds genehmigt

Nach einer vorläufigen Einschätzung des Rechnungshofes Thüringen hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu milliardenschweren Sondervermögen des Bundes in einem für das Land Thüringen wichtigen Punkt keine Auswirkungen. Auf Anfrage der dpa aus Rudolstadt sagte ein Sprecher des Rechnungshofs, dass es anders als auf Bundesebene keine vergleichbare Umverteilung kreditfinanzierter Corona-Hilfsmittel gegeben habe. Der Rechnungshof hat immer wieder festgestellt, dass diese Umverteilung verfassungsrechtlich nicht vertretbar ist.

Diesem Rat folgte das Finanzministerium und führte daher eine strikte Trennung des Covid-19-Fonds und des Energiehilfefonds in Thüringens Sondervermögen durch.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte, es sei verfassungswidrig, dass die „Ampel-Union“ des Bundes ursprünglich infolge der Epidemie vergebene Kredite zur Bewältigung der Energiekrise nutzte. Daher stellte das Gericht klar, dass der Staat die für einen bestimmten Zweck vorgesehenen Kreditmittel nicht für einen anderen Zweck verwenden dürfe.

Thüringen-Sondervermögen 2020

In Thüringen wurde 2020 als Reaktion auf Notlagen ein Sonderfonds namens „Thüringer Pandemiehilfefonds“ aufgelegt. Laut Rechnungshof flossen zunächst 695 Millionen Euro an Krediten in die Fonds. Zu Beginn des Jahres 2022 wurden weitere 82 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt bereitgestellt.

Mit Beginn der Energiekrise wurde der Sonderfonds im Jahr 2022 erweitert, um Energiehilfsgelder auszahlen zu können. Damals hieß es noch „Thüringer Energiekrisen- und Corona-Hilfefonds“. Im Zuge dieser Erweiterung seien dem Sondervermögen nach Angaben des Rechnungshofs weitere 350 Millionen Euro zugeführt worden. Auch die Finanzierung erfolgt nicht über ein Darlehen. „Aus Sicht des Rechnungshofs ist das Energiekrisenkapitel des Sondervermögens von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht betroffen“, sagte der Sprecher.

Darüber hinaus wurden laut der Rechnungslegungsrechnung des Sondervermögens seit Ende 2022 sämtliche Kredite in Höhe von 695 Millionen Euro aus dem Jahr 2020 für Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise verwendet. „Im Gegensatz zur Situation beim Bund sind nach Kenntnis des Rechnungshofs derzeit keine Darlehensfinanzierungsmittel aus dem Jahr 2020 im Sondervermögen vorhanden.“

Probleme, die noch gelöst werden müssen

Aus Sicht der Finanzprüfer von Rudolstadt ist unklar, ob bei der Abwicklung dieser Zweckbindung ein Verstoß gegen Jahres- und Jahreshaushaltsgrundsätze vorliegt. Auch das Bundesverfassungsgericht kritisierte diese Unregelmäßigkeit in einem Bundesfinanzbescheid.

Diese Haushaltsgrundsätze bedeuten vereinfacht ausgedrückt, dass während einer Notlage aufgenommene Kredite nur bis zum Ende des Jahres in Anspruch genommen werden können, in dem die Notlage tatsächlich besteht.

Grundsätzlich prüft der Rechnungshof noch die konkreten Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Daher sagte der Sprecher, dass es sich bei allen aktuellen Aussagen zum Thema „nur um vorläufige Einschätzungen“ handele.

Rechnungshof: erwartetes Urteil

Alles in allem war die Entscheidung des Bundesgerichtshofs für die Rechnungshöfe der Länder und des Bundes vorhersehbar – im Gegensatz zu weiten Teilen der Bundes- und Landespolitik. „Grundsätzlich sind die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts aus Sicht des Rechnungshofs nicht verwunderlich, da die Rechnungshöfe der Länder und des Bundes bereits frühzeitig auf sehr ähnliche Aspekte hingewiesen haben.“ Hessen und Rheinland-Pfalz haben bereits ähnliche Gerichtsentscheidungen getroffen. „Der Rechnungshof begrüßt jedoch diese sehr klare Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts und sieht seine Rechtsauffassung bestätigt“, hieß es.

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Quelle: www.stern.de

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