Energie - Rat warnt vor Verzögerungen bei Heizplänen
Der Deutsche Städtetag hat vor möglichen Verzögerungen bei kommunalen Heizplänen gewarnt. Geschäftsführer Helmut Dedy sagte der Deutschen Presse-Agentur, der Bundesrat prüfe das Gesetz und die Länder müssten es zügig in Landesrecht umsetzen. „Wärmeplanungsgesetze auf Bundesebene reichen nicht aus. Nur wenn Landesgesetze vorhanden sind, können Städte Daten über bestehende Gebäude oder bestehende Wärmenetze erheben.“ Dies ist der erste Schritt jeder kommunalen Wärmeplanung.
„Leider erhalten wir Signale, dass Staaten öffentliche Fragen zum Bundeshaushalt als Gelegenheit nutzen können, um auf notwendige staatliche Gesetze zu Heizsystemen zu warten“, sagte Dedy. Allerdings sieht das Wärmeplanungsgesetz vor, dass Kommunen ohne Puffer bereits enge Fristen für die Erstellung von Wärmeplänen haben.
„Weitere Verzögerungen können wir uns nicht leisten“, betonte Dedy. Damit die Wärmewende wirklich Fahrt aufnimmt, muss die Bundesregierung die offenen Haushaltsfragen schnell angehen. „Eine thermische Planung allein wird keine thermische Wende bewirken. Es kommt auf die Umsetzung an. Wir brauchen dringend Mittel für klare Pläne.“
Heizungsplanungsgesetz soll im Januar in Kraft treten
In einem Antrag fordert das Land Bayern den Bundesrat auf, einen Einigungsausschuss zum Wärmeplanungsgesetz einzuberufen. In der Akte heißt es, dass das Gesetz den Ländern und in weiterer Folge den Kommunen erhebliche, massive Zusatzaufgaben auferlege – und dass der Bund die damit verbundenen zusätzlichen finanziellen Belastungen noch nicht einmal ansatzweise kompensiert oder konkrete Zusagen dazu gemacht habe.
Der Bundestag hat das Gesetz bereits verabschiedet. Es handelt sich um eine Ergänzung zum Wärmegesetz und soll zeitgleich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Großstädte sollen bis Ende Juni 2026 Heizpläne entwickeln, kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2028.
Nur wenn die Gemeinde über ein Heizkonzept verfügt, müssen Hausbesitzer bei der Installation einer neuen Heizungsanlage darauf achten, dass diese zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben wird. Ab 2024 gilt das neue Wärmegesetz zunächst für Neubauten in Neubaugebieten.
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Quelle: www.stern.de