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Ramelow plädiert für eine staatlich geförderte Naturgefahrenversicherung

Seit Jahren gibt es Diskussionen um die Pflicht zur Elementarschadenversicherung. Thüringens Landeschef Ramelow betont bei dem Treffen mit der Bundeskanzlerin im Juni den Klärungsbedarf.

Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident von Thüringen.
Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident von Thüringen.

Regierungschef des Landes. - Ramelow plädiert für eine staatlich geförderte Naturgefahrenversicherung

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow sieht mögliche individuelle Maßnahmen der Bundesländer im Falle einer Pflichtversicherung für Naturkatastrophen an, wenn es keine Einigung mit der Bundesregierung dazu gibt. In diesem Fall könnten die Bundesländer über den Bundesrat ein Gesetz entwerfen, das hauptsächlich für Schaden durch Überschwemmungen gelten würde. Dieser Entwurf wäre dann im Bundestag diskutiert worden. "Wir brauchen gemeinsame Schutzmaßnahmen," sagte Ramelow am Dienstag in Erfurt.

Ramelow erwartet, dass die Thematik Pflichtversicherung für Naturkatastrophen bei der Ministerkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 20. Juni behandelt werden wird. "Die Schäden zeigen, dass dieses Thema äußerst relevant ist," betonte er.

Einige europäische Länder haben bereits für Jahre Regelungen für Naturkatastrophen gehabt. Die Spezifika einer Pflichtversicherung, einschließlich für hochrisikoreiche Gebiete, sollten nach dem ersten Beschluss diskutiert werden.

Ramelow lehnt Versicherungslösungen auf Landesebene ab, da er sie als widersprüchlich ansieht. Diese Ansätze würden zu einem Buntbrett von Regelungen führen. Überschwemmungen, also die Gefahr von strukturellen Schäden, kennen keine Landesgrenzen.

Das Bundesjustizministerium hat sich gegen eine Pflichtversicherung für Naturkatastrophen entschieden. Solche Verpflichtungen würden "begleitet von erheblichen finanziellen Belastungen für viele Haushalte" sein, sagte ein Ministeriumssprecher in Berlin am Montag.

Die Bundesländer hatten dem Bundesministerium über ein Jahr her bereits gefordert, einen Vorschlag für ein bundesweites Gesetz zur Einführung einer Pflichtversicherung vorzulegen.

Eine Arbeitsgruppe, die Vertreter beider Bundes- und Landesregierungen umfasst, soll ihre Erkenntnisse vor der nächsten Konferenz der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen mit der Bundeskanzlerin vorstellen, laut Angaben des Bundesjustizministeriums.

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