Sprengstoffgesetz - Quedlinburger Innenstadt: Auch dieses Jahr kein Feuerwerk
Zum Schutz der historischen Fachwerkhäuser werden in der Quedlinburger Innenstadt an Silvester keine Raketen, Böller oder Fontänen abgefeuert. Die Stadt machte am Mittwoch auf die Angelegenheit aufmerksam. Grundlage ist das aktuelle Sprengstoffgesetz und entsprechende Verordnungen. Demnach ist es verboten, pyrotechnische Gegenstände in der Nähe feuerempfindlicher Anlagen wie Fachwerkhäusern abzubrennen. Der Abstand muss mindestens 100 Meter betragen. Quedlinburg und seine historische Altstadt stehen seit 1994 auf der Liste des Weltkulturerbes.
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Quelle: www.stern.de