Psychosoziale Prozessbegleitung: Opferbegleitung bei Verhandlungen
Ziel der neuen Koordinierungsstelle ist es, besonders schutzbedürftigen Opfern in Thüringen eine besondere Unterstützung im Gerichtsverfahren zu erleichtern. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, können ab dem 1. Dezember Anträge zur sogenannten Begleitung psychosozialer Prozesse zentral an die Koordinierungsstelle beim Oberlandesgericht Thüringen (OLG) gestellt werden.
Psychosoziale Peers unterstützen Betroffene, wenn sie vor Gericht aussagen müssen. Sie unterstützen aber auch während des gesamten Strafverfahrens. Das Bundesjustizministerium erklärte, dass diese Begleitung in erster Linie dazu dienen solle, das Opfer von einer persönlichen Belastung zu entlasten. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Rechtsberatung. Die Prozessbegleitung ersetzt keinen Anwalt.
Thomas Schneider, Präsident des Oberlandesgerichts Thüringen, sagte: „Mit den neuen Vorschlägen können wir den von schwerer Kriminalität betroffenen Menschen dabei helfen, ihr Strafverfahren, das sie besonders belastet, besser abschließen zu können.“
OLG-Sprecherin Stephanie Steinle sagte, dass es bereits Angebote für diese Sonderhilfe gegeben habe. Aber jetzt gibt es nur noch einen Ansprechpartner für diese Angelegenheit. Fünf Mitarbeiter der Abteilung Soziale Dienste des Justizministeriums leiten die neue Koordinierungsstelle. Sie erreichen uns unter +49 361 573534444 oder per E-Mail unter [email protected]. Es heißt, sie sollten ihre Bedürfnisse erkennen und so schnell wie möglich einen geeigneten Partner finden. Diese Mitarbeiter informieren auch über weitere Hilfeleistungen außerhalb der Justiz.
Nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz haben insbesondere Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten sind, Anspruch auf psychosoziale Begleitung während des Prozesses. Unter bestimmten Umständen können jedoch auch erwachsene Opfer oder Angehörige von Opfern Ansprüche geltend machen.
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Quelle: www.dpa.com