Prozessbeginn: Peggys Mutter klagt auf Schadenersatz
Der Fall der kleinen Peggy, die vor 22 Jahren verschwunden ist, wird im Frühjahr vor dem Zivilgericht verhandelt. Wie das Landgericht Hof am Mittwoch mitteilte, wird die zweite Zivilkammer am 18. April 2024 eine Schmerzensgeldklage der Mutter des ermordeten Mädchens verhandeln. Die Klage richtet sich demnach gegen den Mann, der 2018 zunächst zugegeben hatte, Peggys Leiche im Mai 2001 in den Wald gebracht zu haben, dieses Geständnis später aber widerrief. Nach Angaben des Gerichts forderte die Frau mindestens 75.000 Euro von ihm.
Im Mai 2001 verschwand die damals neunjährige Peggy auf dem Heimweg von der Schule im oberfränkischen Lichtenberg. Eine groß angelegte Suche im Ausland blieb erfolglos. Erst 2016 fand ein Pilzsammler Peggys Leiche in einem Wald an der Grenze zwischen Bayern und Thüringen.
Das Gericht begründete die Schmerzensgeldklage der Mutter mit psychischen Störungen. 15 Jahre lang habe sie nichts vom Verbleib ihres Kindes gewusst. Der Mann, den sie verklagt, wurde 2018 zunächst inhaftiert, später aber wieder freigelassen. Das Gericht erklärte, er halte die Klage für unbegründet. Er sagte, er habe der Polizei damals falsche Angaben gemacht und diese später zurückgezogen.
Quelle: www.dpa.com