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Prozess wegen Mordes an Shisha-Bar: Unschuldsbeteuerung

Der Kreis schließt sich: Der Prozess um die tödliche Schießerei in einer Shisha-Bar in Hamburg muss neu aufgenommen werden. Am ersten Verhandlungstag beteuerte der Angeklagte weiterhin seine Unschuld. Videoaufnahmen zeigen grausame Szenen der Bluttat.

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Der Angeklagte (dritter von links) sitzt zu Beginn des Prozesses in einem Konferenzraum im Strafjustizgebäude. Foto.aussiedlerbote.de

Justiz - Prozess wegen Mordes an Shisha-Bar: Unschuldsbeteuerung

Das Video des schrecklichen Verbrechens in einer Hamburger Shisha-Bar wurde vor Gericht in Zeitlupe abgespielt. Zu sehen sind zwei dunkel gekleidete, vermummte Gestalten, die sich einer Gruppe von Menschen nähern, die auf einer Couch sitzen. Einer der maskierten Männer hob eine Pistole und drückte ab. Im Juli 2022 zeichneten Überwachungskameras diese Tat auf. Das Opfer wurde schwer verletzt und starb schließlich im Krankenhaus. Er war erst 27 Jahre alt. Es ist unklar, wer den Schuss abgegeben hat. Doch die Staatsanwälte sind überzeugt, dass sie den Begleiter kannten. Der 25-Jährige muss sich seit Donnerstag wegen Mordes vor dem Bezirksgericht verantworten.

Dies ist das zweite Mal seit der Wiederaufnahme des Prozesses. Eigentlich beginnt der Prozess Anfang September. Allerdings erkrankte eine Laienrichterin während des Verfahrens längere Zeit und ihre Stelle wurde besetzt. Daher muss die Kammer von vorne beginnen. Die Kammer hat bis kommenden Februar insgesamt 20 Termine geplant. Dem Angeklagten wird außerdem vorgeworfen, mehrere Schusswaffen ohne Erlaubnis, darunter eine Maschinenpistole, zu besitzen und diese vorübergehend in der Wohnung eines Freundes aufzubewahren.

Am ersten Verhandlungstag verlas der Staatsanwalt die Anklage noch einmal. Sie beschuldigte den Deutschen, den Täter begleitet zu haben, der Ende letzten Sommers mehrere Schüsse auf einen in einer Shisha-Bar im Bezirk Hohenfeld sitzenden Mann abgefeuert und ihn dabei in Herz und Kopf getroffen hatte. Der 25-jährige Mann hat die Tat begangen und sich an dem unheilvollen Mord an einer Person beteiligt. Der Mord wurde angeblich von einem dritten in der Anklage genannten Mann im Zusammenhang mit dem Drogenhandel angeordnet. Der Tatverdächtige wird gesondert verfolgt.

Zu Beginn des Prozesses verlas die Verteidigerin eine Erklärung, in der ihre Mandantin ihre Unschuld in dem Fall bekräftigte. Er war an diesem Abend nicht an der Bar. „Ich hatte mit der Tat nichts zu tun“, sagte der Angeklagte, der nach eigenen Angaben verlobt war. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er die Tat gegenüber seiner Ex-Freundin gestanden haben. Doch der inhaftierte 25-Jährige bestritt dies in Gerichtsaussagen.

Der schlanke, gut gekleidete Angeklagte, der eine runde Brille und einen Seitenscheitel trug, schilderte den Tattag aus seiner Sicht. Der 27. Juli war für ihn nicht anders als jeder andere Tag. Er verkauft Drogen. Nachts rauchte er ein paar Zigaretten und schlief in der Wohnung seiner Eltern ein.

Der 25-Jährige stand in der Vergangenheit mehrfach wegen Verstößen gegen das Drogengesetz vor Gericht. Erst im Juli dieses Jahres wurde er zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Mit Bezug auf dieses Vorgehen gab der Angeklagte zu: „Ich bin kein unschuldiges Lamm.“

Eine wichtige Rolle für die Anklage spielte eine kugelsichere Weste, die in Büschen in der Nähe des Tatorts gefunden wurde. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde dort die DNA des Angeklagten gefunden. Der 25-Jährige sagte in einer Erklärung, er habe die Weste aufgrund eines Streits mit einer anderen Bande um einen Drogendeal vorübergehend erworben, sie aber zur Tatzeit an einen Bekannten weitergegeben.

Der Prozess soll am Dienstag mit Befragungen der Angeklagten fortgesetzt werden.

Polizeiaussage Juli 2022

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Quelle: www.stern.de

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