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Prozess nach der Angriff von Juwelier: "Er hat mich erschossen"

Schüsse im Juweliergeschäft, ein Mann schwer verletzt. Ein Verdächtiger ist in Gewahrsam, zwei weitere Männer stehen vor Gericht. Eine Äußerung während des Raubüberfalls war wahrscheinlich nicht angenehm zu hören.

Eine 23-jährige und eine 19-jährige Person werden wegen versuchten Mordes angeklagt, nachdem sie...
Eine 23-jährige und eine 19-jährige Person werden wegen versuchten Mordes angeklagt, nachdem sie einen Schmuckladen beraubt haben.

- Prozess nach der Angriff von Juwelier: "Er hat mich erschossen"

Ein Satz, den man beim Einkaufen sicherlich nicht hören möchte - und den die meisten Menschen wahrscheinlich nur aus Filmen kennen: "Hände hoch, Überfall!" Dies soll von zwei jungen Männern gerufen worden sein, als sie im Sommer 2023 einen Juwelierladen in Hannover überfielen - bei Tageslicht und in der Innenstadt. Maskiert und bewaffnet stürmten sie in den Laden, in dem Kunden anwesend waren, zerschlugen Vitrinen und schossen auf einen Angestellten - der damals 39-jährige Mann wurde schwer verletzt. Mit ihrer Beute flüchteten sie auf Damenfahrrädern: goldene Ketten.

Ein 20-Jähriger sitzt bereits seit Februar eine siebenjährige Jugendstrafe ab. Nun müssen ein 19-jähriger mutmaßlicher Komplize und ein 23-jähriger mutmaßlicher Haupttäter und Anstifter vor Gericht. Der 19-Jährige hatte sich derweil nach Irak abgesetzt und erst sieben Monate später gestellt. Der Prozess am Landgericht Hannover endete nach der Verlesung der Anklage abrupt: Einer der Anwälte konnte zum Prozessbeginn nicht erscheinen. Die Fortsetzung ist für den 3. September (14:00 Uhr) angesetzt.

23-Jähriger wollte die Tat nicht selbst ausführen

Was wird den Männern vorgeworfen? Der 19-jährige Iraqi soll aus Habgier und Verschlagenheit versucht haben, einen Menschen zu töten, wie der Staatsanwalt bei der Verlesung der Anklage sagte. Auch schwerer Raub wurde ihm vorgeworfen.

Der 23-Jährige wollte die Tat hingegen nicht selbst ausführen, sondern ließ die Männer anheuern, gab dem 19-Jährigen eine Schusswaffe und instruierte seinen Komplizen, einen Vorschlaghammer und Handschuhe zu beschaffen. Er soll auch angeregt haben, auf die Angestellten zu schießen, wenn nötig - dabei den Tod von Menschen in Kauf nehmend. Als Belohnung sollten sie einen Anteil der Beute erhalten.

Drohung des Hintermanns

Die Ermittler wurden erst im Laufe des Verfahrens gegen den 20-Jährigen auf den 23-jährigen Kroaten aufmerksam: Er hatte in seinem Prozess angegeben, unter Druck zur Teilnahme am Raub gezwungen worden zu sein. Die Kammer berücksichtigte bei der Verurteilung des jungen Mannes im Februar eine Drohung des Hintermanns.

Laut Anklage soll der 20-Jährige nach dem Sturm auf den Laden mehrere Vitrinen mit Schmuck zerschlagen haben. Sein jüngerer Komplize schoss mehrmals auf den Angestellten, verfehlte ihn jedoch. Als der Angestellte einen Müllkübel nach den Tätern warf, schoss er erneut - und traf den Mann im Bauch. "Er hat mich erschossen", soll das Opfer gerufen haben, bevor er den Verkaufsraum verließ. Der Mann überlebte mit lebensgefährlichen Verletzungen an der Leber und einer Niere, die entfernt werden musste. Der Raub soll etwa eine Minute gedauert haben.

Keine geplanten Aussagen

Der 20-jährige Komplize ließ durch seinen Anwalt in dem ersten Prozess folgende Aussage machen: "Ich möchte mich bei allen Menschen, die ich verletzt und Leid zugefügt habe, aufrichtig entschuldigen. Ich werde mein Bestes tun, um Wiedergutmachung zu leisten, und ich übernehme die Verantwortung für das Zerschlagen der Vitrinen und das Stehlen von Schmuck: Ich hätte das nicht tun sollen." Aktuell sind keine Aussagen der Angeklagten für den neuen Prozess geplant, wie ihre Anwälte mitteilten. Der 23-Jährige erschien beim Prozessbeginn relativ entspannt; er lächelte seiner Familie im Gerichtssaal zu.

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Komplizen und Hintermann des Juwelierladeneinbruchs in Hannover soll am 3. September fortgesetzt werden. In den ersten Verhandlungen wurde bekannt, dass der 23-jährige kroatische Angeklagte von einem Hintermann unter Druck gesetzt worden sein soll, was bei seiner Verurteilung berücksichtigt wurde.

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