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Prozess im Fall des Todes eines Mädchens in einem Kinderheim beginnt im Februar

In einem Kinderheim wurde ein zehnjähriges Kind tot aufgefunden. Es wird angenommen, dass es sich bei dem Angreifer um einen Jungen aus der Familie handelt. Im neuen Jahr soll der Prozess gegen einen 25-jährigen Mann beginnen, der das Mädchen sexuell belästigt haben soll.

Eine Anzeigetafel im Konferenzraum zeigte an, dass eine öffentliche Anhörung stattfand. Foto.aussiedlerbote.de
Eine Anzeigetafel im Konferenzraum zeigte an, dass eine öffentliche Anhörung stattfand. Foto.aussiedlerbote.de

Staatsanwaltschaft - Prozess im Fall des Todes eines Mädchens in einem Kinderheim beginnt im Februar

Der Fall sorgte weit über die Region hinaus für Panik: Im April dieses Jahres wurde ein 10-jähriges Mädchen tot in einem Kinderheim im oberfränkischen Wensiedel aufgefunden. Die Untersuchung ergab, dass er gefoltert und dann getötet wurde. Ein 25-jähriger Mann wird ab dem 1. Februar 2024 vor dem Bezirksgericht Hove wegen Vergewaltigung und schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes vor Gericht stehen, gab ein Sprecher am Donnerstag bekannt. Der Prozess soll an neun Terminen bis März 2024 stattfinden.

Ein elfjähriger Junge, der angeblich für den Tod eines Mädchens verantwortlich ist, wird aufgrund seines Alters nicht strafrechtlich verfolgt. Der Junge soll das Mädchen in der Nacht bei einem Streit erdrosselt haben. Er wurde als Zeuge geladen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in der Nacht zum 4. April in ein Kinderheim eingebrochen zu sein und Wertgegenstände gestohlen zu haben. Er traf einen elfjährigen Jungen und masturbierte vor ihm. Später soll der Mann das zehnjährige Mädchen vergewaltigt haben, bevor er das Kinderheim wieder verließ.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Deutschen außerdem vor, zwischen Mai 2022 und April 2023 fünf Einbrüche begangen zu haben. Unter anderem soll er Baumaschinen im Wert von rund 16.000 Euro gestohlen haben. Irgendwann legte er ein Feuer, um seine Spuren zu verwischen. Der Angeklagte sitzt seit Ende April in Haft. Er habe die ihm zur Last gelegten Verbrechen „im Wesentlichen gestanden“, hieß es zuvor von der Staatsanwaltschaft.

Nach Angaben eines Sprechers hat die Jugendabteilung des Bezirksgerichts 39 Zeugen zur Verhandlung eingeladen, darunter einen Gerichtsmediziner und einen forensischen Psychiater.

Mit den Ermittlungen wurde eine 40-köpfige Sonderkommission der Polizei beauftragt. Der 11-Jährige und der 25-Jährige gerieten schließlich ins Visier der Täter. Als die Anklage im September erhoben wurde, erklärten Polizei und Staatsanwaltschaft, sie könnten nicht beweisen, dass die Angeklagten an der Ermordung des zehnjährigen Mädchens beteiligt gewesen seien. Die Ermittlungen bestätigten den Verdacht, dass ein elfjähriger Junge an der Ermordung des Mädchens beteiligt war. Zu diesem Zeitpunkt soll der Angeklagte das Kinderheim bereits verlassen haben.

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Quelle: www.stern.de

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