Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Mittwoch das Berufungsverfahren zwischen dem Land Hessen und dem wegen Doppelmordes verurteilten Andreas Darsow für nichtig erklärt. Am Dienstag nannte das Gericht zunächst keine Begründung. Wenn ein neuer Termin bestätigt wird, wird dieser benachrichtigt.
Das örtliche Obergericht ist die zweite Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten. In erster Instanz verurteilte das Landgericht Darmstadt Dassault zur Zahlung von 70.000 Euro und verweigerte die Annahme neuer Beweismittel. Die Verteidigung will die Beweise für eine Chance auf einen Strafprozess wiederholen. Darsow beteuert seine Unschuld.
In seinem Strafverfahrensurteil von 2011 stellte das Landgericht Darmstadt fest, dass es erwiesen sei, dass die Deutschen seinen Nachbarn im südhessischen Babenhausen im April 2009 nach langer Zeit überfallen hatten Auseinandersetzung und Erschießung auf ihn. Anschließend betrat er das Haus und schoss seiner schlafenden Frau zweimal in den Kopf – auch seine behinderte Tochter erschoss er laut Urteil. Sie überlebte mit schweren Verletzungen, das Land Hessen musste ihre Behandlung bezahlen. Deshalb fordert das Land 70.000 Euro Entschädigung.