Am Montag hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) den Prozess gegen einen 29-jährigen mutmaßlichen Islamisten eröffnet. Sie soll Mitglied zweier terroristischer Organisationen im Ausland sein. Zudem warf ihr der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft vor, Fürsorge- und Erziehungspflichten verletzt zu haben. Aufgrund der Kriegsgebietshaft erlitt sie schwere Verletzungen in der körperlichen und geistigen Entwicklung ihres Kindes.
Das Oberlandesgericht Frankfurt befasste sich in einem solch entsetzlichen Prozess erstmals auch mit der Betreuung mutmaßlich islamistischer Kinder, die in einem Kriegsgebiet geboren wurden. Der Angeklagte hatte vier Kinder, die alle in Syrien geboren wurden. Die in Bad Homburg geborene Frau machte zunächst nur persönliche Angaben. Laut ihrem Verteidiger will sie sich zu einem späteren Zeitpunkt zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft äußern.
Die 29-Jährige soll im September 2013 mit ihrem Mann nach Syrien gereist sein. Die beiden sollen zuvor bei den Salafisten in Frankfurt und Offenbach aktiv gewesen sein. In Syrien soll sich das Paar zunächst der Terrorgruppe Al-Nusra Front angeschlossen haben. Die Frau soll sich um den gemeinsamen Haushalt und ihre 2014 geborene Tochter gekümmert und damit ihrem Mann ermöglicht haben, um die Ehe zu kämpfen.
Das Ehepaar soll Syrien im Sommer 2014 verlassen haben und mit ihren Kindern in der Türkei geblieben sein. Im November 2014 soll sich die Familie dem sogenannten Islamischen Staat (IS) als Mitglieder angeschlossen haben.
Der Prozess vor dem 8. Strafsenat mit drei Richtern war ursprünglich für Mitte Dezember 2014 angesetzt. Marsch.