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Prozess gegen BND-Mitarbeiter beginnt Mitte Dezember

Ein Mitarbeiter des deutschen Auslandsgeheimdienstes soll während des russischen Krieges in der Ukraine für Moskau spioniert haben. Der Fall liegt nun vor Gericht.

Statue der Justitia, die Waage und Schwert in den Händen hält. Foto.aussiedlerbote.de
Statue der Justitia, die Waage und Schwert in den Händen hält. Foto.aussiedlerbote.de

Geheimdienste - Prozess gegen BND-Mitarbeiter beginnt Mitte Dezember

Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes muss sich ab dem 13. Dezember vor dem Berliner Oberlandesgericht wegen des Verdachts der Spionage für Russland verantworten. Das gab das Gericht am Donnerstag bekannt. Dem 53-Jährigen und einem 32-jährigen Mitverschwörer wurde Hochverrat vorgeworfen. Beide Männer sind Deutsche und wurden festgenommen. Der Prozess sollte ursprünglich 51 Tage bis zum 17. Juli 2024 dauern.

Die beiden Männer sollen im Herbst 2022, nur wenige Monate nach Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine, in zwei Fällen geheime Informationen an den russischen Geheimdienst FSB weitergegeben haben. Die Staatsanwälte sagten, beide Fälle seien besonders schwerwiegend.

BND-Mitarbeiter Carsten L. wurde am 21. Dezember 2022 in Berlin festgenommen. Im Januar wurde der Geschäftsmann Arthur E. bei seiner Einreise in die USA am Flughafen München wegen des Verdachts der Verschwörung festgenommen. In der Erklärung hieß es, die Ermittlungen seien in enger Zusammenarbeit mit dem deutschen Bundesnachrichtendienst und mit Unterstützung des FBI, der US-Bundespolizeibehörde, durchgeführt worden.

Am 24. August erhob die Bundesanwaltschaft Anklage. Sie spekulierte, dass L. zweimal, im September und Oktober 2022, an seinen Arbeitsplätzen in Berlin und in Prach bei München neun interne BND-Dokumente ausgedruckt oder fotografiert habe. Arthur E. soll die geheimen Informationen, die L. erschnüffelt hatte, nach Russland gebracht und dort dem Geheimdienst übergeben haben.

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft handelt es sich dabei um ein Staatsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuches. In beiden Fällen seien durch die Offenlegungen „besonders schwerwiegende nachteilige Gefahren für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland entstanden“.

Beide Angeklagte wurden angeblich vom russischen Geheimdienst bezahlt. Der FSB soll 450.000 Euro an Carsten L. und mindestens 400.000 Euro an Arthur E. gezahlt haben. L. Helfen Sie E. Gehen Sie bei der Wiedereinreise durch den Zoll. Die beiden kennen sich seit Mai 2021. Im September 2022 sollen sie sich mit einem Russen mit Verbindungen zum FSB getroffen haben. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft nahm E. an mehreren Treffen in Moskau teil.

Nach dem Strafgesetz kann Landesverrat in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden. Per Definition gilt dies beispielsweise dann, wenn der Täter eine verantwortungsvolle Position missbraucht, die ihn ausdrücklich zum Schutz von Staatsgeheimnissen verpflichtet.

Von einer Verschwörung spricht man, wenn mehrere Menschen gemeinsam eine Straftat begehen und jeder als Täter bestraft wird.

Der BND ist der deutsche Auslandsgeheimdienst. Es informiert die Bundesregierung über Entwicklungen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung. Dort arbeiten rund 6.500 Menschen.

Laut Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR schwieg L. zu den Vorwürfen der Ermittler. E. hingegen ist ein totaler Entpacker. Ein russischer Unternehmer soll den russischen Föderalen Sicherheitsdienst kontaktiert haben. Er versprach sich eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Der russische Inlandsgeheimdienst soll die Angeklagten aufgefordert haben, die Standorte amerikanischer Raketenwerfer und Einzelheiten zu deutschen Luftabwehrsystemen anzugeben.

Aufgrund der Menge der als vertraulich eingestuften Informationen dürfte der Prozess teilweise hinter verschlossenen Türen stattfinden. Das Gericht rechnete offenbar mit einem großen Andrang und stellte fest, dass Presseräume nur begrenzt zur Verfügung stehen würden.

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Quelle: www.stern.de

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