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Pro-palästinensische Parolen werden strafrechtlich verfolgt

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch..aussiedlerbote.de
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Pro-palästinensische Parolen werden strafrechtlich verfolgt

Der auf pro-palästinensischen Demonstrationen häufig verwendete Slogan „Vom Fluss zum Meer“ wird künftig im Saarland verfolgt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken teilte am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass die Polizei mehrere Verfahren eingeleitet habe. Auch andere Landesanwaltschaften haben angekündigt, den Slogan entsprechend einzustufen und Anklage zu erheben.

Hintergrund ist das Verbot des Bundesinnenministeriums gegen die Terrororganisationen Hamas und Samidun. Neben der Verwendung verbotener Symbole wie Fahnen oder Stirnbänder wurde auch der Slogan „Vom Fluss zum Meer“ aufgeführt.

Dieser Satz stammt aus den 1960er Jahren, als er von der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) übernommen wurde. Es sollte das Ziel der völligen Befreiung Palästinas zum Ausdruck bringen, vom Jordan bis zum Mittelmeer – das auch israelisches Territorium umfasste.

Wenn dieser Slogan auftaucht, werden Staatsanwaltschaft und Polizei Ermittlungen einleiten. Verwendung verfassungswidriger oder terroristischer Gruppensymbole unabhängig von der Sprache. Konkret bedeutet das, dass Ihnen im Falle einer Verurteilung die gleichen Strafen drohen wie jemandem, der ein Hakenkreuz oder einen Nazi-Slogan verwendet. § 86a StGB sieht eine Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe vor.

Quelle: www.dpa.com

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