Preiserhöhungen: Sammelklage gegen Vodafone
Der Telekommunikationsanbieter Vodafone sieht sich mit einer Klage von Verbraucherschützern wegen steigender Festnetz-Internetpreise konfrontiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) teilte mit, dass Preiserhöhungen bei bestehenden Verträgen nicht zulässig seien.
Eine Klage wurde beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Es handelt sich um eines der ersten Verfahren rund um das Mitte Oktober in Kraft getretene Bundesgesetz. Dadurch können sich Vodafone-Kunden an einer neuen Form der Sammelklage beteiligen, indem sie eine Klage einreichen. Der Dienst kann innerhalb weniger Wochen verfügbar sein.
In diesem Frühjahr hat Vodafone damit begonnen, alle Kabel- und DSL-Festnetztarife um 5 € pro Monat zu erhöhen. Für Gigabit-Kabelkunden erhöht sich der monatliche Preis beispielsweise von 40 € auf 45 €. Insgesamt waren rund 10 Millionen Kunden betroffen. Mit Mobilfunkkunden und Glasfaser-Festnetzverträgen hat das nichts zu tun.
Vodafone betonte, stets die geltenden Gesetze einzuhalten. Das Unternehmen begründete das Wachstum beispielsweise mit höheren Energie- und Materialkosten. Die meisten deutschen Unternehmen hätten in den letzten Monaten aufgrund der Inflation ihre Preise erhöht, sagte ein Unternehmenssprecher. „Wir arbeiten seit langem hart daran, diesen Trend umzukehren.“ Doch aufgrund der stark gestiegenen Kosten mussten die Festnetzpreise „moderat angepasst“ werden. „Wir werden uns auch in Zukunft darauf konzentrieren, sicherzustellen, dass Festnetzkunden Zugang zu Breitbandinternet, TV und Festnetztelefonaten zu erschwinglichen Preisen haben.“
Deutliche Preiserhöhungen
In Tatsächlich sind auch bei anderen Telekom-Anbietern in diesem Jahr die Preise höher, etwa bei 1&1. Die Sammelklage richtet sich nicht gegen diese Unternehmen. Der vzbv sagt, man könne nicht alle Unternehmen gleichzeitig verklagen und stattdessen Vodafone, den Vorreiter der Preiserhöhungen, an ihre Stelle treten lassen.
Telekommunikationsanbieter haben ihren Kunden Sonderkündigungsrechte bei steigenden Preisen eingeräumt, doch das reicht den Verbraucherschützern. Aus ihrer Sicht sollte der Düsseldorfer Internetkonzern die Preise nicht einseitig, also ohne Neuverhandlungen mit den Kunden, in bestehenden Vertragsverhältnissen erhöhen. Dienstleister verlangen in der Regel höhere Preise für Neuverträge. Auch für Bestandskunden erhöht das Unternehmen teils die Preise, steht aber bei Verbraucherschützern in der Kritik.
„vbzv hält die Preiserhöhung von Vodafone für ungültig“, sagte Verbandspräsidentin Ramona Pop. Ziel der Sammelklage ist es, sicherzustellen, dass Millionen Vodafone-Kunden ihr Geld umgehend zurückbekommen. „Fünf Euro mehr im Monat sind für viele viel Geld.“ Popp sagte, die Sammelklage erleichtere es den Verbrauchern, sich gegen Preiserhöhungen zu wehren. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte die geplante Klage im Mai bekannt gegeben, in den folgenden Wochen meldeten sich mehr als 10.000 Menschen beim vzbv.
Erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen
Wenn Verbraucher Verbraucher, die glauben, in einem Vertragsverhältnis benachteiligt worden zu sein, bisher ihr Geld durch sogenannte Mustererklärungsklagen zurückerhalten konnten. Dies kann jedoch schwierig sein. Denn wenn das Urteil zugunsten der Verbraucher ausfällt, wird das rechtswidrige Verhalten des Unternehmens schwarz auf weiß bestätigt. Dies führt jedoch nicht zu einer Zahlungsaufforderung direkt an das Unternehmen.
Der Bürger muss sich dann persönlich an das Unternehmen wenden, um die Zahlung einzufordern und gegebenenfalls erneut Klage einzureichen. Vor Gericht hat er gute Chancen. Allerdings kann die direkte Auseinandersetzung mit einem Unternehmen für viele Verbraucher eine hohe Hürde darstellen.
Die Position der Verbraucher verbessert sich durch eine neue Sammelklage. Nach einem positiven Urteil ernennt das Gericht einen sogenannten Insolvenzverwalter, der die Gelder des unterlegenen Unternehmens einzieht. Er prüft die Ansprüche des Verbrauchers und überweist ihm anschließend einen Betrag. Verbraucher müssen Unternehmen nicht mehr persönlich aufsuchen, es ist für sie viel einfacher als früher.
Der Klage gegen Vodafone wird eine gewisse Signalwirkung für die Wirtschaft zugeschrieben. Es kostet nur etwa fünf Euro pro Monat und jeder Kunde kann es zurückbekommen. Abhängig von der Anzahl der beteiligten Kunden könnte Vodafone finanzielle Verluste erleiden, wenn es den Fall vor Gericht verliert. Darüber hinaus könnte die Entscheidung des Gerichts eine abschreckende Wirkung auf Verbraucher haben – Unternehmen könnten in Zukunft bei Preiserhöhungen bei laufenden Verträgen vorsichtiger werden.
Quelle: www.dpa.com