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Potsdamer Fahrraddieb nach Haft freigelassen

Ein Fahrraddieb, der zu einer dreijährigen Haftstrafe ohne Bewährungsmöglichkeit verurteilt wurde, ist vom Amtsgericht Potsdam freigelassen worden. Der Sprecher des Bezirksgerichts, Oliver Crumb, bestätigte am Montag, dass der Mann vor zwei Wochen Berufung gegen sein Urteil eingelegt habe....

Ein Stacheldrahtzaun umgibt die Justizvollzugsanstalt. Foto.aussiedlerbote.de
Ein Stacheldrahtzaun umgibt die Justizvollzugsanstalt. Foto.aussiedlerbote.de

Urteile - Potsdamer Fahrraddieb nach Haft freigelassen

Ein Fahrraddieb, der zu einer dreijährigen Haftstrafe ohne Bewährungsmöglichkeit verurteilt wurde, ist vom Amtsgericht Potsdam freigelassen worden. Der Sprecher des Bezirksgerichts, Oliver Crumb, bestätigte am Montag, dass der Mann vor zwei Wochen Berufung gegen sein Urteil eingelegt habe. Gerichtssprecher Sebastian Hentschke erklärte, dass das Landgericht auf die Haftklage des Verteidigers hin den Haftbefehl unter bestimmten Voraussetzungen bis zur rechtskräftigen Urteilsverkündung ausgesetzt habe. Das erste berichtet die Zeitung „B.Z.“ (Montag/online).

Henczyk erklärte, dass das Bezirksgericht den 37-Jährigen nicht als fluchtgefährdet ansah, da er an allen Anhörungen vor dem Bezirksgericht teilnahm, obwohl er wusste, dass ihm eine Gefängnisstrafe drohte. Allerdings muss sich der 37-Jährige bis zu einer Berufungsverhandlung regelmäßig bei der Polizei melden.

Bei einem Prozess vor dem Landgericht konnte der Fahrraddieb in Potsdam sieben Fälle von Fahrraddiebstahl eindeutig nachweisen. Nach seiner Verurteilung zu drei Jahren Gefängnis wurde er zunächst in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen. Die Polizei sagte, es werde noch untersucht, ob er weitere Diebstähle begangen habe.

BZ-Bericht

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Quelle: www.stern.de

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