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Potenzielle Vaterschaft schützte Verdächtige nicht vor Abschiebung

Ein deportierter Straftäter, der nun in Afghanistan lebt, bereitet sich angeblich auf die Vaterschaft vor. Die zuständigen Behörden waren über diese Entwicklung informiert und mussten eine notwendige Entscheidungsfindung treffen.

Eine Abschiebung erfolgte, sobald auf die mögliche Vaterschaft eines Individuums hingewiesen wurde.
Eine Abschiebung erfolgte, sobald auf die mögliche Vaterschaft eines Individuums hingewiesen wurde.

- Potenzielle Vaterschaft schützte Verdächtige nicht vor Abschiebung

Die Ausweisung eines überführten Sexualstraftäters aus Illerkirchberg (Landkreis Alb-Donau) nach Afghanistan erfolgte nach der Aufdeckung eines möglichen Unterhaltsfalls. Ein Sprecher des baden-württembergischen Justizministeriums gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte, dass der als "Wiederholungstäter" eingestufte Mann aufgrund seiner Verurteilung prioritär zur Ausweisung geeignet sei. Dies erfolgte als Reaktion auf einen Bericht in der "Augsburger Allgemeinen" und anderen Medien, wonach ein Anwalt den Täter aufgrund des Unterhaltsproblems wieder nach Deutschland bringen wollte.

Er vergewaltigte ein 14-jähriges Mädchen

Die baden-württembergischen Behörden deportierten am Freitagmorgen um 7 Uhr fünf verurteilte afghanische Straftäter, darunter der 31-jährige Mann, der ein 14-jähriges Mädchen an Halloween 2019 in Illerkirchberg über mehrere Stunden sexuell missbraucht hatte, gemeinsam mit drei anderen Tätern. Das Mädchen war zuvor alkoholisiert und unter Drogeneinfluss gestanden. Der Mann hatte seine Haftstrafe abgesessen und wurde von der Polizei zur Ausweisung festgenommen.

Ein Anwalt will ihn zurückholen

In der "Augsburger Allgemeinen" erklärte ein Anwalt, dass sein Mandant "wiederkommen" werde. Die Ausweisung sei unmenschlich. Obwohl der Mann ein Einreiseverbot habe, könne er angeblich mit einem "Visum" und "Streitsachen mit den Behörden" wieder nach Deutschland gebracht werden. Der Anwalt war initially für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Das Stuttgarter Justizministerium wollte sich nicht zur Durchführbarkeit dieser Strategie äußern.

Erste Ausweisung seit Taliban-Machtübernahme

Seit der Machtübernahme der Taliban vor drei Jahren hatte Deutschland keine afghanischen Staatsbürger mehr in ihre Heimat ausgewiesen. Die Chartermaschine der Qatar Airways startete am Freitagmorgen um 7 Uhr vom Flughafen Leipzig/Halle und brachte 28 afghanische Straftäter aus verschiedenen Bundesländern. Die Aktion wurde vom Bundesinnenministerium organisiert.

Längere Vorbereitungszeit für die Ausweisungsflug

Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu den Taliban-Herrschern in Kabul. Obwohl die Ausweisungsflug wenige Tage nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten tödlichen Messerangriff in Solingen stattfand, hatte sie eine längere Vorbereitungszeit, wie offizielle Quellen berichten.

Kritiker kritisieren die Menschenrechtslage in Afghanistan

Seit August 2021 haben die islamistischen Taliban in Afghanistan wieder die Macht übernommen und stehen international wegen ihrer strengen Einschränkungen der Frauenrechte in der Kritik. Menschenrechtsorganisationen berichten von Festnahmen, Verschleppungen und Folter von Menschenrechtsaktivisten, Demonstranten oder Journalisten. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat seine Besorgnis geäußert und die Ausweisungen als Verstoß gegen das internationale Recht bezeichnet.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat seine Besorgnis geäußert und die Ausweisungen als Verstoß gegen das internationale Recht bezeichnet. In einem anderen Kontext hat ein Sprecher der Kommission erwähnt, dass die Entscheidung, verurteilte afghanische Straftäter aus Deutschland auszuweisen, im Einklang mit dem deutschen Justizsystem getroffen wurde.

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