zum Inhalt
BankKundenPostbank

Postbank-Kunden können ihr Geld nicht abheben

Postbank-Kunden können ihr Geld nicht abheben

Im Beratungszentrum für Verbraucher in Nordrhein-Westfalen sind bereits über hundert Beschwerden eingegangen, da Kunden der Postbank nicht an ihr Geld kommen können. Sie haben einfach keinen Zugriff auf ihre Konten.

Verbraucherschützer sprechen von “existenziellen Problemen für Betroffene”. Es muss dringend gehandelt werden.

Kunden der Postbank können nicht an ihr Geld kommen: Alle Betroffenen sollten Beschwerde einreichen

Dem Verbraucherzentrum zufolge beschweren sich immer mehr Kunden über den katastrophalen Umgang der Postbank mit den sogenannten Pfändungsschutzkonten (P-Konto). Ein P-Konto ermöglicht es verschuldeten Kunden, monatlich 1410 Euro auf dem Konto unverändert zu belassen.

Dies dient dazu, zu verhindern, dass Schulden aufgrund von Überziehungen und Verzögerungen anwachsen. Kunden müssen ihr normales Konto in ein P-Konto bei der Bank umwandeln, um diese festen Gelder vor der Pfändung zu schützen.

Diese “grundlegende Absicherung”, wie sie vom Verbraucherzentrum genannt wird, kann je nach Situation des Kunden durch entsprechende Bescheinigungen verstärkt werden. Für Menschen mit Schulden haben P-Konten eine große Bedeutung, da sie ihr Geld vor der Pfändung schützen und eine gewisse finanzielle Sicherheit bieten.

Postbank-Kunden können ihr Geld nicht abheben. Foto: Pixabay / pexels.com

Derzeit funktioniert all dies nur in der Theorie. In der Praxis sieht alles viel schlimmer aus.

Inhaber solcher Konten bei der Postbank berichten derzeit von zahlreichen Problemen. Trotz ordnungsgemäßer Umstellung auf dieses Konto konnten die Betroffenen wochenlang kein Geld abheben.

Die Finanzen waren einfach nicht vor der Pfändung geschützt. Normalerweise sollte der Schutz innerhalb weniger Tage eingerichtet sein. Einige dieser Probleme hatten existenzielle Folgen für die Kunden. Dies führte zu finanziellen Schwierigkeiten für die Betroffenen.

Das Beratungszentrum für Verbraucher in Nordrhein-Westfalen empfiehlt allen Betroffenen, Klage gegen die Postbank einzureichen, und bietet Unterstützung bei der Antragstellung. Kunden können eine Auszahlung des Restguthabens im Rahmen eines vorläufigen Verfahrens beantragen.

Nach Informationen der FAZ hat sich das Beratungszentrum für Verbraucher sogar an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gewandt. Darüber hinaus wurde eine Beschwerde bei der Postbank eingereicht, da es keine sichtbaren Lösungen vonseiten der Bank gibt.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles