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Welche Strafe gibt es in Deutschland für die falsche Entsorgung einer Bankkarte

Welche Strafe gibt es in Deutschland für die falsche Entsorgung einer Bankkarte

Bei unsachgemäßer Entsorgung einer Bankkarte droht eine Strafe. Die Gültigkeitsdauer kann in der Regel anhand des auf der Karte aufgedruckten Datums leicht bestimmt werden.

In den meisten Fällen wird die entsprechende Bank sogar eine neue Karte vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Karte, die der Kunde in den Händen hält, versenden. Viele fragen sich, was mit einer ungültigen Karte zu tun ist.

Die unsachgemäße Entsorgung einer Bankkarte kann mit einer Strafe von bis zu 2500 Euro belegt werden

Bankkarten sollten nicht einfach in den Hausmüll geworfen, sondern als Elektroschrott betrachtet werden.

Gemäß dem Gesetz über Elektrogeräte müssen alte Karten an einer Sammelstelle für Elektroschrott abgegeben werden. Eine solche Sammelstelle befindet sich in der Regel im örtlichen Entsorgungszentrum.

Wie das Bundesamt für Umweltschutz berichtet, sind Verbraucher verpflichtet, all ihre alten Elektrogeräte getrennt vom Restmüll zu entsorgen. Dieser Ansatz wirkt sich positiv auf die Umwelt aus.

Im Gegensatz zu normalem Müll können einzelne Komponenten wie die Mikrochips von Bankkarten wiederverwendet werden, wenn sie ordnungsgemäß entsorgt werden. Dies ist ein wichtiger Aspekt, den man beachten sollte.

Welche Strafe gibt es in Deutschland für die falsche Entsorgung einer Bankkarte. Foto: Tumisu / Pixabay

Diejenigen, die diese Regel nicht befolgen, können mit hohen Geldbußen belegt werden.

Gemäß dem Bußgeldkatalog für das Jahr 2023 beträgt die Strafe in Baden-Württemberg für die unsachgemäße Entsorgung eines “elektronischen Geräts”, zu dem auch Bankkarten gehören, bis zu 200 Euro.

Wenn es mehrere sind, kann die Strafe auf bis zu 2500 Euro steigen. Dies sind bereits erhebliche Geldbeträge und eine große Belastung für die Geldbörse. Es sollte beachtet werden, dass die Höhe der Strafe je nach Bundesland variieren kann.

Um den Umgang mit der Bankkarte zu erleichtern, bieten einige Finanzinstitute laut “Frankfurter Rundschau” sogar ihren Kunden an, die Karte in einer Filiale abzugeben. Die Banken sind jedoch nicht verpflichtet, diesen Service anzubieten. Im Allgemeinen sollte eine Bankkarte immer so zerstört werden, insbesondere wenn sie an Sammelstellen abgegeben wird.

Gleichzeitig sollte darauf geachtet werden, den Chip, den Magnetstreifen und persönliche Daten wie Namen, IBAN, Kreditkartennummer und Sicherheitscode unleserlich zu machen.

Dies verhindert die Möglichkeit, dass Dritte nach der Entsorgung Zugriff auf vertrauliche Informationen auf der Karte erhalten.

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