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Porsche-Gewerkschaftswahl wieder vor Gericht

Kann der Porsche-Betriebsrat in Stuttgart auch Arbeitnehmer in Leipzig vertreten? Das Arbeitsgericht Baden-Württemberg muss diese Frage klären.

Unter leicht bewölktem Himmel ist das Logo der Porsche AG zu sehen..aussiedlerbote.de
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Porsche-Gewerkschaftswahl wieder vor Gericht

Ein Rechtsstreit um die Betriebsratswahlen im Werk Zuffenhausen des Automobilherstellers Porsche läuft derzeit vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Sowohl Porsche als auch der Betriebsrat legen Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart ein, das die Wahl im April für ungültig erklärt hat.

Hintergrund des erstinstanzlichen Urteils des Gerichts war, dass knapp 100 Mitarbeiter der Porsche Service GmbH in Leipzig, die unter anderem für die Kantine zuständig ist, nicht wählen durften. Als Begründung wurde angegeben, dass die Ausübung der Mitbestimmungsrechte durch den örtlichen Betriebsrat in Leipzig besser und effektiver sei als durch einen Betriebsrat in mehr als 450 Kilometern Entfernung. Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel (z. B. Videokonferenzen) ersetzt nicht die persönliche Erreichbarkeit vor Ort und rechtfertigt daher keine abweichenden Bewertungen. Die Verantwortlichkeiten Stuttgarts gegenüber Leipzig sind in mehreren Vereinbarungen festgelegt.

Solange die Entscheidung der ersten Instanz nicht rechtskräftig ist, bleibt der bestehende Betriebsrat bestehen. Mehrere Mitarbeiter nehmen an den Wahlen im März 2022 teil. Sie stellten schwerwiegende Unregelmäßigkeiten fest und argumentierten, dass Siegel an den Wahlurnen fehlten und einige Mitarbeiter zu schnell benachrichtigt wurden. Das Arbeitsgericht Stuttgart fand jedoch keine Anhaltspunkte für diese Auffassung. Es gibt keine Manipulation und keine Inkonsistenzen. Die Gründe für diese Skepsis sind nicht offensichtlich.

Ein Arbeitsgericht hat die Daimler-Betriebsratswahl 2018 aufgrund ähnlicher Positionen für ungültig erklärt. Der Prozess dauerte dann mehrere Jahre vor Gericht.

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Quelle: www.dpa.com

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