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Polizist vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen

Das Landgericht Köln hat fünf Polizisten wegen schwerer Körperverletzung im Dienst freigesprochen. „Die Polizei war für die Verletzungen des Verletzten nicht verantwortlich, da die Operation rechtmäßig war“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung im Strafprozess am Mittwoch in...

Ein Polizist steht auf dem Weihnachtsmarkt. Foto.aussiedlerbote.de
Ein Polizist steht auf dem Weihnachtsmarkt. Foto.aussiedlerbote.de

Köln - Polizist vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen

Das Landgericht Köln hat fünf Polizisten wegen schwerer Körperverletzung im Dienst freigesprochen. „Die Polizei war für die Verletzungen des Verletzten nicht verantwortlich, da die Operation rechtmäßig war“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung im Strafprozess am Mittwoch in Köln.

Das Gericht sprach den Angeklagten auf Antrag des Verteidigers frei. Die Staatsanwaltschaft beantragte mehr als ein Jahr Bewährung für zwei Beamte, von denen sie glaubte, sie seien die mutmaßlichen Rädelsführer. Dies würde bedeuten, dass die beiden Beamten von ihren Aufgaben entbunden würden.

Den Männern im Alter zwischen 25 und 42 Jahren wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im April 2021 ohne jede polizeiliche oder strafrechtliche Grundlage einen betrunkenen 59-Jährigen zu Boden gestoßen und angegriffen zu haben. Der 59-Jährige wurde geschlagen und getreten. Wie es im Urteil heißt, hatte der Mann zuvor Polizisten bei einem Einsatz „belästigt“.

Der 59-Jährige starb fast zwei Monate nach der Operation. Ein forensisches Gutachten ergab keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Vorgehen der Polizei und dem Tod des Mannes. Ein Rippenbruch in Kombination mit einer früheren schweren Krankheit führte zum Tod. Das Landgericht Köln erklärte, dass dies bedeute, dass Beamten kein Vorwurf gemacht werden könne.

Zwei der Beamten wurden außerdem beschuldigt, unschuldige Menschen verfolgt zu haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, nach der Operation eine Falschmeldung gegen den 59-Jährigen verfasst zu haben. Auch diese Männer wurden freigesprochen.

Lediglich ein Beamter wurde wegen der Preisgabe von Staatsgeheimnissen gerichtlich verwarnt. Es wird ihm vorgeworfen, dass er unbefugt Informationen auf einem Polizeicomputer an Dritte weitergegeben habe. Das Gericht behält sich vor, ein Bußgeld in Höhe von 2.800 Euro zu verhängen.

Die Entscheidung ist nicht endgültig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.

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Quelle: www.stern.de

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