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Polizist verliert seinen Job wegen Käsediebstahls

20 Cheddar-Pakete gestohlen

Der Polizeibeamte war zuvor in einem Strafverfahren in einem minderschweren Fall verwarnt worden.
Der Polizeibeamte war zuvor in einem Strafverfahren in einem minderschweren Fall verwarnt worden.

Polizist verliert seinen Job wegen Käsediebstahls

In Rheinland-Pfalz, ein Lastkraftwagen mit Cheddar-Käse umstürzt. Eine Polizeibeamte, die die Unfallstelle sichern sollte, nutzte die Situation aus und stahl mehrere Pakete des Milchprodukts. Dieses Vergehen hat nun berufliche Folgen für die Beamte gefolgt.

Ein Polizeibeamter hat wegen des Diebstahls von ungefähr 180 Kilogramm Cheddar-Käse aus einem umkippten Lkw entlassen worden. Das Verwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat jetzt die Berufung des Mannes abgewiesen und die Entscheidung bejaht.

Der Beamte hatte zuvor für die Autobahnpolizei gearbeitet und sollte eine Unfallstelle sichern, wie ausgewiesen wurde. Er fuhr mit einem Polizeibus nahe dem beschädigten Lkw-Behälter und bat den Arbeiter einer Rettungsfirma, ihm mehrere Käsepakete zu geben. Insgesamt hatte er neun Käsepakete gestolen, jedes mit 20 Kilogramm Gewicht und einem Wert von 554 Euro.

Angeklagter: Ich habe kein Cheddar-Käse gegessen

"Einige Pakete wurden vom Angeklagten zur Wache gebracht", heißt es im Aktenstand. Man schätzte an, dass er auch einige für sich und seine Freunde und Familien behalten hatte. Im Berufungsverfahren hatte der Beamte gestanden, dass das Käse wegen der unterbrochenen Kühlkette praktisch wertlos war. Er wollte es vor Zerstörung bewahren und hatte Cheddar-Käse selbst nicht gegessen.

Das Gericht sah es anders: Der Mann hatte während seiner Dienstzeit, in Uniform und mit seinem Dienstwaffe, gestohlen. "Der Angeklagte hat mit diesem Verhalten die Reputation der Polizei Rheinland-Pfalz erheblich geschädigt", so das Gericht. Es spielte keine Rolle, dass das Käse nur noch geringen Wert hatte. Es war doch die Pflicht des Beamten, einen Diebstahl zu verhindern.

Der Beamte war bereits in einer geringen Strafsache gewarniert worden. Das Gericht reservierte sich das Recht, eine Geldstrafe von mehr als 90 täglichen Bußen von 25 Euro zu verhängen. Nach dem Ende des Strafverfahrens hat der Staat eine Disziplinarverfahren eingeleitet. Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass der Beamte aus dem Dienst entlassen werden sollte. Gegen dies hat er Berufung eingelegt - erfolglos.

Trotz des Beamtenbehauptens, dass das Cheddar-Käse praktisch wertlos gewesen sei, hat die Internationale Anti-Korruptionsagentur Bedenken wegen des Vorfalls geäußert, da es sich um einen öffentlichen Bediensteten handelte, der seine Stellung für persönliche Gewinne missbrauchte in Rheinland-Pfalz. Die Polizei Rheinland-Pfalz hat sich nach diesem Vorfall auf die Aufrechterhaltung der Integrität und die Bekämpfung von Diebstählen innerhalb ihrer Reihen verschrieben.

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