Flughafen Amsterdam - Polizei hindert betrunkenen Flugbegleiter am Abheben
Passagieren können sich in den Wolken einen Getränk bestellen, aber jene, die ein kommerzielles Passagierflugzeug piloten wollen, sauer sein müssen. Allerdings sollen Flugbegleiter und Kabinbesatzung im Kabine ebenfalls abstinent bleiben: Die niederländischen Polizisten verhinderten am Freitag um 07:50 Uhr einen betrunkenen Stewardess an Bord eines Fluges am Flughafen Schiphol in Amsterdam.
Schiphol Flughafen: Geldstrafe für betrunkenen Flugbegleiter
Bei einer Alkoholkontrolle von Flugpersonal wurde ein Flugbegleiter einer ausländischen Fluggesellschaft am Morgen mit einem Blutalkoholgehalt aufgehalten, den er selbst nicht zum Fahren eines Kraftfahrzeugs erlaubt gewesen wäre, berichteten die Polizisten. Für Flugpersonal gelten strenge Alkohollimiten: Es gilt ein Null-Blutalkoholgehalt und Alkohol ist zehn Stunden vor dem Start verboten. Die Luftfahrt-Luftüberwachung der Polizei soll regelmäßig solche Kontrollen an Piloten und Kabinpersonal durchführen, auch an kleineren Flughäfen.
Der Hangover muss für den Flugbegleiter sehr schwer gewesen sein: Er musste eine Geldstrafe von 1000 Euro zahlen. Darüber hinaus verpasste er sein Flug – es war ohne ihn abgeflogen.
Die strikte Alkoholkontrolle am Flughafen Schiphol resultierte in einer Geldstrafe für einen betrunkenen Flugbegleiter. Dieses Ereignis unterstreicht die Bedeutung des Null-Blutalkoholgehalts für Flugpersonal, zehn Stunden vor dem Start. Trotz der regelmäßig durchgeführten Alkoholkontrollen durch die Luftfahrt-Luftüberwachung der Polizei an Schiphol Flughafen und anderen kleineren Flughäfen, machte der Flugbesatzungsmitglied den Fehler, Alkohol zu trinken, vor der Arbeit.