Landtag - Politische Gruppen schlagen dem „G10-Rat“ Initiativen vor.
Dem wichtigsten „G10-Ausschuss“ des Hessischen Landtages sollen künftig auch nicht vom Landtag autorisierte Experten angehören. Dieser Ausschuss legt bestimmte Überwachungsmaßnahmen des Verfassungsschutzes fest. CDU-Fraktionsvorsitzende Ines Klaus erklärte am Dienstag in Wiesbaden, dass das Verfahren mit den neuen Regeln an eine bundesweit weitgehend einheitliche Rechtslage angepasst werde. Die Gesetzesänderung wurde gemeinsam mit den Grünen und Oppositionsparteien der Sozialdemokratischen Partei und der Freien Demokratischen Partei vorgeschlagen.
Das „G10-Komitee“ besteht derzeit aus sechs Landtagsabgeordneten der CDU, SPD und Grünen – drei Abgeordneten und drei stellvertretenden Abgeordneten. Mit der Änderung der Mehrheitsverhältnisse im neuen Hessischen Landtag werden auch künftige AfD-Abgeordnete unverändert im Gremium tätig sein.
Krause sagte, dass die Besetzung nach den geplanten neuen Regeln nicht mehr auf Wahlalgorithmen und Parteilichkeit basieren werde, sondern sich stärker auf technische und juristische Kenntnisse konzentrieren werde. Zukünftig könnten Richter oder Universitätsprofessoren ernannt werden.
Krause erklärte, dass zu Beginn der Legislaturperiode rund 60 Ausschüsse ersetzt worden seien. Die überwiegende Mehrheit von ihnen ist die Alternative für Deutschland (AfD). „Aber ob man nun über den Präsidialausschuss oder den G10-Ausschuss spricht, es gibt einen Unterschied“, betonte sie. Darüber hinaus wird auch über eine Überwachung potenzieller Extremisten entschieden. „In diesem Gremium darf keine politische Partei vertreten sein, die der Aufsicht des Verfassungsschutzes unterliegt“, sagte Kraus.
„Diese Regelungen überschreiten die schmerzhaften Grenzen des parlamentarischen Systems“, kritisierte Frank Grob, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion. „Gezielt wird ein Gesetz geändert, damit die Alternative für Deutschland dort keinen Sitz bekommen kann. Es zeigt, wer hier die Demokratische Partei ist und wer nicht.“
Mit der Gesetzesänderung sollen in künftigen Landesparlamenten Bußgelder für das Mobbing von Abgeordneten eingeführt werden. Dem Entwurf zufolge könnte der Präsident Zahlungen zwischen 500 und 3.000 Euro festlegen.
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Quelle: www.stern.de