- Perspektive: Unerschütterliche Unterstützung für unterschiedliche Vermögenssteuerbewertungen
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen glaubt, dass es keine verfassungsrechtliche Herausforderung gibt, wenn Gemeinden unterschiedliche Steuersätze für Wohn- und andere Zwecke festlegen. Dies ergab eine Studie, die von renommierten Verfassungsrechtlern durchgeführt wurde und die das Ministerium in Auftrag gegeben hatte.
Im Juli hat das Landesparlament den Gemeinden die Freiheit gegeben, unterschiedliche Steuersätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien festzulegen, anstatt einen einheitlichen Satz zu verwenden. Das Ziel ist es, eine unangemessene Belastung von Wohnimmobilieneigentümern zu vermeiden. In den letzten Jahrzehnten haben sich die Werte von Wohnland in vielen Orten deutlich stärker entwickelt als die von Gewerbeland.
Die Studie bestätigte, dass das Landesparlament sowohl die Macht als auch das Recht hatte, diese Änderung einzuleiten und sogar die "verfassungsrechtliche Position wiederhergestellt" hat, indem es den Gemeinden ermöglichte, Steuersätze über einen breiteren Bereich festzulegen. Laut dem Steuer-Experten des Ministeriums, Winfred Bernhard, "wurde im Grunde genommen die Fähigkeit der Gemeinden wiederhergestellt, Steuersätze innerhalb eines breiteren Bereichs festzulegen."
Die Experten erkannten auch keine Fehlentscheidung darin, zwischen Wohn- und Nichtwohnimmobilien zu unterscheiden. "Die Förderung des Wohnens ist ein primäres verfassungsrechtliches Ziel, das das Parlament oder die Staatsinstitutionen verfolgen", betonte Bernhard.
Ziel: Hohe zusätzliche Kosten vermeiden
Gemeinden, die diese Unterscheidung nutzen möchten, müssen keine komplexen Beweise vorbereiten. Für eine Differenz von bis zu 50% zwischen den beiden Bereichen müssen keine rechtlichen Begründungen geliefert werden, wie der Leiter des Steuerdepartments erklärte. Es reicht aus, den Zweck zu nennen, weitere Steigerungen der zusätzlichen Kosten für Wohnimmobilien zu verhindern.
Allerdings acknowledged Bernhard, dass die Diskussionen im Gemeinderat über die Höhe der unterschiedlichen Steuersätze weiterhin bestehen bleiben werden. "Aber es ist vorteilhafter, solche Diskussionen auf lokaler Ebene statt im Landesparlament zu führen", argumentierte Bernhard, da die Verantwortung bei der Gemeinde liegt.
Millionen-Euro-Finanzanreiz für progressive Gemeinden
Das Finanzministerium möchte den Gemeinden versichern, dass die technische Umsetzung differenzierter Grundsteuersätze kein schwieriges Unterfangen ist. Überraschenderweise sind die zuständigen IT-Dienstleister vertraglich verpflichtet, neue Gesetze schnell umzusetzen, erklärte Bernhard. Allerdings müssen bestimmte nicht-vertragliche Regionen separat bezahlt werden. Um dies zu berücksichtigen, hat der Landeshaushalt vier Millionen Euro bereitgestellt, um die Gemeinden zu entschädigen.
Die Grundsteuerreform, die im Januar beginnt, soll "umsatzneutral" für die Gemeinden sein. Das bedeutet, dass ihr Gesamteinkommen trotz der geänderten Bewertungsgrundlagen unverändert bleiben soll. Um dies sicherzustellen, hat das Finanzministerium Düsseldorf bereits eine Modelltabelle veröffentlicht, die die Gemeinden als Referenz verwenden können. Diese Tabelle wird Mitte September aktualisiert, wie Bernhard mitteilte.
Laut Daten des Bundes der Steuerzahler haben bereits fast die Hälfte der Gemeinden in NRW in diesem Jahr ihre Grundsteuer B-Satz erhöht.
Die Entscheidung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen ermöglicht es den Gemeinden im Land, unterschiedliche Steuersätze für Wohnimmobilien und andere Zwecke festzulegen, wie es im jüngsten Landesparlament beschlossen wurde. Das Ziel ist es, die hohen zusätzlichen Kosten für Wohnimmobilieneigentümer zu reduzieren.
Um das differenzierte Grundsteuersystem umzusetzen, hat das Finanzministerium vier Millionen Euro aus dem Landeshaushalt bereitgestellt, um nicht-vertragliche Regionen zu entschädigen und einen reibungslosen Übergang für die beteiligten Gemeinden zu gewährleisten.