Die Entscheidung des Landgerichts Stralsund - Person verbreitet unerwünschte Nacktbilder, Opfer erhält 4000 Euro Entschädigung.
Ein junger Mann aus dem Landgericht Stralsund wurde in jüngster Vergangenheit mit einer hohen Geldstrafe belegt. Das Gerichtsurteil ist als Warnung gedacht. Dieser 23-jährige Einzelne, der durch verschiedene Auftritte im Fernsehen und auf sozialen Medienplattformen erkennbar ist, wurde wegen der Übermittlung sexuell expliziter Nachrichten und Fotos über einen langen Zeitraum verurteilt.
Die Strafe übersteigt 12.500 Euro
Am 6. Juni 2024 wurde die Klägerin von dem Gericht mit 4.000 Euro Schadensersatz entschädigt. Die Gesamtkosten für den Angeklagten umfassen Strafen, Rechts- und Gerichtskosten und werden vom Gericht auf mehr als 12.500 Euro geschätzt.
Im Frühling des vorherigen Jahres antwortete der Mann auf mehrere Instagram-Posts der Klägerin. Diese Antworten eskalierten zu expliziten sexuellen Fantasien. Obwohl diese von der Empfängerin ignoriert wurden, setzte der Mann sie fortzusenden.
Zwei Monate später soll der Verurteilte dem Klägerinnen fünf Fotos mit Abbildungen eines aufgerichteten Penis in verschiedenen Stufen der Erektion gesendet haben. Zwei Monate nach dem Senden dieser Fotos folgte ein Video mit pornografischem Inhalt.
Zuerst forderte die Klägerin 10.000 Euro Schadensersatz. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Identität der Klägerin bleibt unbekannt.
Unerwünschte Penisbilder sind ein strafbares Verbrechen
Im Februar kündigte die EU an, in Zukunft Frauen besser zu schützen zu wollen, indem sie einen neuen Richtlinie zugunsten von Frauen erlassen wollen. Diese Richtlinie verpflichtet die EU-Länder, das unerwünschte Senden von intimen Bildern zu strafen. "HateAid" verweist in einem Leitfaden für Opfer auf die "Dickstinction"-Website, die ihnen bei der Einreichung von Strafanzeigen behilflich ist.
"HateAid" sagt: "Senden unerwünschter Penisbilder anderen zu ist ein Verbrechen nach § 184 StGB, das mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder einer Geldstrafe belegt werden kann."