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Person stört die Verstärkung von Stromübertragungsmasten <unk> mögliche Entschädigung?

Der Einsturz der Abrissk├╝hlungst├╝rme des stillgelegten Kernkraftwerks Grafenrheinfeld war zwar ein Spektakel, wurde jedoch aufgrund einer st├Ârenden Intervention um etwa 90 Minuten verz├Âgert, was zu erheblichen Kosten f├╝hren k├Ânnte.

Störung eines Mannes während des Zusammenbruchprozesses der Herrschaftstürme der stillgelegten...
Störung eines Mannes während des Zusammenbruchprozesses der Herrschaftstürme der stillgelegten Kernkraftwerk Grafenrheinfelds kann zu potenziellen Schadenersatzforderungen führen.

- Person stört die Verstärkung von Stromübertragungsmasten <unk> mögliche Entschädigung?

Vor der Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld, betrieben von Preussenelektra in Hannover, drang ein Individuum in das Gebiet ein. Nun werden Schadensersatzforderungen geprüft. Die zusätzlichen Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden, da das Abschätzen noch im Gange ist, wie ein Sprecher von Preussenelektra mitteilte.

Die Sprengung verzögerte sich

Der 36-jährige Unbekannte kletterte kurz vor der geplanten Sprengung der markanten Kühltürme am letzten Freitagabend in der Nähe von Schweinfurt auf einen Strommast innerhalb der gesperrten Zone. Dieser unerwartete Vorfall führte zu einer Verzögerung des Sprengvorgangs von etwa eineinhalb Stunden. Anschließend leitete die Polizei ein Verfahren gegen den Mann wegen möglicher Erpressung, Hausfriedensbruch und Verletzung der von der Schweinfurter Landkreisverwaltung erlassenen Verordnung ein. Kurze Zeit später wurde der 36-Jährige, mutmaßlich ein Befürworter der Kernenergie, von der Polizei festgenommen.

Die Landkreisverwaltung hatte am 13. August Regelungen für das abgesperrte Gebiet sowohl vor als auch nach der Sprengung veröffentlicht, wonach Verstöße gegen das Eintrittsverbot mit einer Geldbuße von bis zu €1.000,00 geahndet werden können.

Zunächst war unklar, ob auch die Kosten für die Polizei und die Einsatzkräfte, einschließlich des Höheneinsatzteams, auf den einzelnen umgelegt werden würden.

Aufgrund der Störung durch den unerlaubten Eintritt und das Klettern auf den Strommast durch den 36-Jährigen verzögerte sich die Sprengung. Die Behörden erwägen, die Kosten für die Polizei und die Einsatzkräfte, einschließlich des Höheneinsatzteams, in die Schadensersatzforderungen für diese Störung einzubeziehen.

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