Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster erwartet heute (11:30 Uhr) ein Urteil gegen einen Bundeswehrsoldaten, dem der Waffenschein verweigert wurde. Streitigkeiten werden entschieden. Der Elitesoldat, der zwischen 2011 und 2015 beim afghanischen Spezialkräftekommando (KSK) diente, sieht sich und seine Familie durch islamistische Extremisten besonders gefährdet. Der 42-Jährige beantragte erstmals 2016 beim Polizeipräsidium Bielefeld einen Waffenschein. Während des Dienstes kann er eine Waffe tragen, muss diese jedoch dort verschließen, wenn er die Kaserne verlässt.
Als Zugpendler sah sich der Mann in Gefahr und wollte außerhalb des Bahnhofs eine Waffe zur Selbstverteidigung einsetzen dürfen. Kaserne. Die Polizei lehnte seinen Antrag auf eine halbautomatische Waffe ab. Der Kläger setzte sich später vor einem Verwaltungsgericht durch und konnte dort glaubhaft machen, dass für ihn und seine Familie ein höheres Risiko bestand als für die Öffentlichkeit. Nordrhein-Westfalen legte jedoch Berufung ein. OVG arbeitet derzeit an dem Fall.