OVG: Conterganstiftung muss über Leistungsantrag entscheiden
Die Kölner Conterganstiftung muss erneut über den Leistungsantrag eines Mannes entscheiden, heißt es in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Donnerstag. Der Kläger wurde 1960 geboren. Aufgrund mehrfacher Verletzungen beantragte er 2011 bei der Stiftung eine Förderung, scheiterte jedoch. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen entschied, dass das Verfahren zur Schadensentscheidung im vorliegenden Fall nicht eingehalten wurde. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage zuvor abgewiesen.
OVG gab bekannt, dass vom gesamten Ärzteausschuss der Stiftung noch keine Entscheidung getroffen wurde. Nur einige Mitglieder – acht der 22 Mitglieder – waren in den Fall verwickelt. Die Stiftung muss über den Antrag neu entscheiden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Conterganstiftung zahlt derzeit Renten an rund 2.300 Opfer. Ihre Mutter nahm während ihrer Schwangerschaft das rezeptfreie Schlafmittel Contergan ein, das ihrem ungeborenen Kind schadete.
Das Pharmaunternehmen Grünenthal in Stolberg bei Aachen vertreibt seit 1957 rezeptfreie Schlaf- und Beruhigungsmittel für den Notfalleinsatz. Anfang der 1960er-Jahre wurde entdeckt, dass das Medikament dem Fötus erhebliche Schäden zufügen kann, wenn es zu Beginn der Schwangerschaft eingenommen wird. Es ist bekannt, dass allein in Deutschland Tausende Kinder mit schweren körperlichen Defekten zur Welt kommen.
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Quelle: www.dpa.com