Die Bauaufsichtsbehörde Niedersachsen kann die Entfernung von Kiesgärten anordnen. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Die Klägerin ist Eigentümerin eines Einfamilienhauses im Stadtgebiet von Diepholz und bepflanzte im Vorgarten zwei Beete mit einer Gesamtfläche von etwa 50 Quadratmetern. Diese sind mit Kies bedeckt, in den einzelne Pflanzen gepflanzt werden.
Debattiert wird von den Beteiligten insbesondere, ob es sich um eine Grünanlage im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung handelt. Nach einer Regel müssen unveränderte Baulandflächen Grünflächen sein, sofern sie nicht für andere zulässige Nutzungen benötigt werden. Die Richter in Lüneburg haben in ihrer Entscheidung die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 12. Januar 2022 nicht zugelassen. Diese Entscheidung ist endgültig.