Die Zahl der Organspenden in Schleswig-Holstein ist im vergangenen Jahr zurückgegangen. Wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) am Montag in Frankfurt mitteilte, gibt es 2022 im Norden 27 Organspender. Das sind sechs weniger als im Vorjahr. Auch 2020 sind es 27. Auch die Zahl der Organspenden sank von 110 im Jahr 2021 auf 86 im vergangenen Jahr. 2020 waren es 81. An der Klinik in Schleswig-Holstein zählte die Stiftung im vergangenen Jahr 124 Transplantationen – 126 im Jahr 2021 und 144 im Jahr 2020.
Letztes Jahr spendeten landesweit 869 Menschen nach dem Tod ein oder mehrere Organe – 64 weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Gesamtzahl der entnommenen Organe sank von 2.905 auf 2.662. Im Jahr 2022 wird Deutschland knapp über zehn Spender pro Million Einwohner haben. Inzwischen warten rund 8.500 Menschen in Deutschland auf eine Organtransplantation. „Wir stehen in Sachen Organspende noch immer vor großen Herausforderungen“, sagte Axel Rahmel, Ärztlicher Direktor der DSO.
Es sei an der Zeit, „Organspende endlich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen“, so Rahmel. Sagen. Mehrere Umfragen haben ergeben, dass acht von zehn Bürgern eine Organspende befürworten. Angehörige entscheiden sich aufgrund der Ungewissheit jedoch oft dagegen. Nur Bildung kann hier einiges ändern – und es kann auch Antiregulierungen geben.
Aufgrund des deutlichen Rückgangs der Organspenden drängt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf einen neuen Versuch einer neuen Spenderegelung. „Das geltende Gesetz ist gescheitert“, sagte der SPD-Politiker am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Viele Menschen sind bereit, ihre Organe zu spenden, aber es wird nicht registriert. „Deshalb sollte der Bundestag noch einmal versuchen, über die Anti-Lösung abzustimmen.“
Die Anti-Lösung bedeutet, dass jeder zunächst automatisch als Spender gelten soll – es sei denn, man widerspricht. Im Januar 2020 scheiterte der erste Versuch dazu. Stattdessen hat der Bundestag eine weichere gesetzliche Regelung verabschiedet, nach der Organspenden nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig sind.