Jede siebte Online-Bestellung in Deutschland geht an den Lieferanten oder Online-Shop zurück. Der Anteil der Retouren ist ziemlich groß und stellt laut Online-Vermarktern das größte Problem für den E-Commerce-Markt dar.
Der digitale Verband Bitkom hat eine repräsentative Umfrage zum Thema Retouren in Online-Märkten durchgeführt. Für die Umfrage wurden Vertreter von mehr als 500 Handelsunternehmen in Deutschland befragt. 203 davon sind im Online-Handel tätig. Rund 51 % der Befragten bei Online-Händlern berichteten von steigenden Kosten durch Rückgaben.
„Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ist das Online-Geschäft für viele Händler zu einem wichtigen Standbein geworden“, sagt Bernhard Rohleder, Vorstandsvorsitzender des Bitkom, in der Studie. „Für die Online-Händler bedeuten Retouren einerseits einen Umsatzverlust und andererseits zusätzliche Personal- und Prozesskosten“, kommentiert ein Vertreter des Marktforschungsunternehmens die Situation.
Retouren sind einer der Faktoren der Anti-Klima-Aktivität von Unternehmen und Lieferanten. Sie verursachen einen erheblichen Anstieg der CO2-Emissionen. All dies ist auf zusätzliche Lieferwege und die Verwendung von mehr Verpackungsmüll zurückzuführen.
Wie macht man eine Online-Bestellung in Deutschland zu 100% erfolgreich für Verkäufer und Kunden?
Die Branche hofft, dass die Zahl der Retouren künftig spürbar zurückgehen wird. Dabei werden künstliche Intelligenz, Big-Data-Anwendungen und Virtual-Reality-Angeboten helfen. Zwei Drittel der befragten Online-Shops (65 Prozent) sind davon überzeugt, dass digitale Technologien hier helfen könnten, d. h. Retouren werden aufgrund eines qualitativen Verständnisses der Eigenschaften des Produkts und seiner Möglichkeiten reduziert.
Wie bereits berichtet, war der kürzlich geschlossene DarkMarket nach Angaben der deutschen Polizei der größte der Welt. Er war am Verkauf illegaler Waffen, Dokumente und anderer illegaler Dinge beteiligt. 500.000 Benutzer haben im Dark-Online-Shop verkauft und gekauft. Diese Online-Plattform steht für 2,4 Tausend “Verkäufer” zur Verfügung.
Gleichzeitig sagen Verbraucherschützer, dass Online-Marktplätze verpflichtet sind, die Rechte des Käufers zu respektieren. Darüber hinaus könnte der Kauf von Waren in verschiedenen EU-Ländern mit einem Aufschlag auf die Waren einhergehen. Nun ist der Preisunterschied auf gesetzlicher Ebene verboten.
Wenn das Geschäft für den Verkauf von Waren französisch ist und der Kauf von Deutschland aus erfolgt, muss der Parfümpreis für den deutschen und den französischen Käufer genau gleich sein. Beschränkungen und Diskriminierung von Preisangeboten durch ungerechtfertigtes Geoblocking sind nach europäischem Recht verboten. Diese von den EU-Staaten mitgetragene Entscheidung ist seit dem 3. Dezember 2018 in Kraft.