Etappensieg für die Commerzbank im Grundsatzstreit um Strafzinsen auf Spargelder von Kunden: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wies im Berufungsverfahren die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Bestimmungen im Preis- und Leistungsverzeichnis beziehungsweise dem Preisaushang des Geldhauses ab, wie das Gericht am Donnerstag verkündete. Da das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen hat, ist wahrscheinlich, dass das Thema in Karlsruhe landen wird.
«Wir gehen davon aus, dass das einer höchstrichterlichen Klärung zugeführt wird», sagte Sandra Klug, Abteilungsleiterin Geldanlage, Altersvorsorge, Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Hamburg auf Anfrage. «Sparverträge dürfen per se nicht mit Negativzinsen belastet werden.»
Die von den Verbraucherschützern bemängelten Bestimmungen sahen ein Entgelt von 0,5 Prozent pro Jahr auf Spareinlagen vor. Neukunden mussten dies oberhalb eines Freibetrages von 50.000 Euro zahlen, für Bestandskunden der Commerzbank waren höhere Freibeträge von bis zu 250.000 Euro vorgesehen.
Landgericht hatte Verbraucherschützern Recht gegeben
In erster Instanz hatten die Verbraucherschützer Recht bekommen: Klauseln, die ein Verwahrentgelt auf Spareinlagen vorsehen, benachteiligten Kunden unangemessen und dürften daher nicht verwendet werden, urteilte das Landgericht Frankfurt im November. Doch das OLG wertete die strittigen Bestimmungen als sogenannte Preishauptabreden, die von der Vertragsfreiheit zwischen Bank und Kunde gedeckt sind. Die Klauseln unterlägen damit «nicht der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen» und seien «zudem weder intransparent noch überraschend», teilte das Gericht mit.
Etliche Banken hatten in Folge der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) sogenannte Verwahrentgelte eingeführt. Zeitweise mussten Geldhäuser 0,5 Prozent Zinsen auf Gelder zahlen, die sie bei der Notenbank parkten. Die Kosten dafür reichten viele Institute an ihre Kunden weiter.
Seit Sommer 2022 keine Negativzinsen mehr
Im Juli 2022 schaffte die EZB die Negativzinsen ab, in der Folge lockerten auch Banken die Gebührenschraube. Die Commerzbank zum Beispiel erhebt seit Juli 2022 keine Verwahrentgelte mehr.
Die Verbraucherzentrale Hamburg will das Thema aber auch für die Zukunft grundsätzlich juristisch klären lassen. «Wir halten die Vereinbarungen der Commerzbank zu Verwahrentgelten weiterhin für intransparent und unvereinbar mit dem Charakter von Sparverträgen», bekräftigte Klug. «Es ist nicht gerechtfertigt, dass Kundinnen und Kunden nicht nur keine Zinsen erhalten, sondern auch noch ein Entgelt für ihr Guthaben an die Bank zahlen sollen.»