Die Commerzbank hat im Grundsatzstreit um den Strafzins auf Kundeneinlagen einen vorläufigen Sieg errungen: Im Berufungsverfahren wies das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) den Einspruch der Verbraucherzentrale Hamburg zurück Die Klage umfasste, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, Preis- und Leistungsverzeichnisse sowie Preisaushänge des Finanzinstituts. Da das Oberlandesgericht die Berufung zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen hat, wird die Angelegenheit höchstwahrscheinlich in Karlsruhe landen.
„Wir gehen davon aus, dass der Oberste Gerichtshof dies klären wird“, sagte Sandra Klug, Leiterin der Abteilung Rentenanlage in der Abteilung Versicherungen der Verbraucherzentrale Hamburg, auf Anfrage. „Ein Sparvertrag darf selbst nicht mit einem Negativzins versehen sein.“
Die von Verbraucherschützern kritisierte Regelung sieht eine jährliche Gebühr von 0,5 % auf Spareinlagen vor. Neukunden müssen einen Freibetrag von mehr als 50.000 Euro zahlen, für Bestandskunden der Commerzbank gelten höhere Freibeträge von bis zu 250.000 Euro.
Landgericht entscheidet zugunsten der Verbraucherschützer Erstens hatten die Verbraucherschützer Recht: Das Landgericht Frankfurt entschied im November, dass die Ersparnisse nicht angemessen seien benachteiligen Kunden und sollten nicht genutzt werden. Allerdings wertete das Oberlandesgericht die umstrittene Klausel als eine sogenannte Hauptpreisvereinbarung, die der Vertragsfreiheit zwischen der Bank und ihrem Kunden unterliegt. Das Gericht sagte, die Bedingungen seien „nicht durch den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt“ und „weder transparent noch überraschend“.
Die Einführung sogenannter Depotgebühren durch mehrere Banken ist eine Folge der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Finanzinstitute müssen teilweise 0,5 % Zinsen auf die Gelder zahlen, die sie bei der Zentralbank einzahlen. Viele Institutionen geben die Kosten an die Kunden weiter.
Keine Negativzinsen mehr seit Sommer 2022
Im Juli 2022 hat die EZB die Negativzinsen abgeschafft und die Banken haben die Gebührenschraube gelockert. Die Commerzbank beispielsweise erhebt ab Juli 2022 keine Depotgebühren mehr.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hofft, dass dieser Sachverhalt künftig gesetzlich geklärt wird. „Wir halten die Verwahrentgeltvereinbarung der Commerzbank weiterhin für undurchsichtig und mit der Natur des Sparvertrags unvereinbar“, bekräftigte Kluge. „Kunden bekommen nicht nur keine Zinsen, sie müssen auch Guthabengebühren an die Bank zahlen, was unzumutbar ist.“