Im Streit um Zinsnachzahlungen an Prämiensparer hat das Oberlandesgericht in Naumburg im Rahmen einer Musterfeststellungsklage eine Entscheidung zur Berechnungsgrundlage möglicher Nachzahlungen getroffen. Die beklagte Saalesparkasse sei verpflichtet, die Verträge anhand der Entwicklung der Monatswerte für die Umlaufrendite von börsennotierten Bundeswertpapieren mit acht bis 15 Jahren Restlaufzeit abzurechnen, teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichtes am Mittwoch mit. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte die Musterfeststellungsklage eingereicht.
Viele Prämiensparverträge, die in den 1990er und 2000er Jahren abgeschlossen wurden, enthielten eine unzulässige Klausel. Vor allem Sparkassen-Kunden könnten deshalb Tausende Euro an Zinsen entgangen sein, aber auch Volks- und Raiffeisenbanken sind betroffen. Die Klauseln berechtigten die Kreditinstitute, einseitig weitgehend frei den Zinssatz anzupassen. Das geht nicht, hatte der BGH schon in früheren Urteilen entschieden.
Das Besondere an dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht in Naumburg sei, dass erstmals in einem Massenverfahren festgehalten worden sei, wie die Zinsen berechnet werden sollen, sagte ein Sprecher des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Das Urteil sei grundsätzlich ein Erfolg für Verbraucher. Die Entscheidung zeige, dass die Saalesparkasse die Zinsen nicht richtig berechnet habe. Den Verbrauchern könnten nun Nachzahlungen im vierstelligen Bereich zustehen. Aus Sicht der Verbraucherschützer reiche das in vielen Fällen nicht aus. Allerdings wisse man noch nicht, ob man in Revision gehen wolle. Eine Revision würde beim Bundesgerichtshof landen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte 2021 frühere Urteile bestätigt, wonach viele alte Prämiensparverträge vor allem der Sparkassen unzulässige Klauseln enthalten. Betroffene haben bis heute Schwierigkeiten, entgangenes Geld nachträglich ausgezahlt zu bekommen. Die Verbraucherzentralen versuchen, mit mehreren Musterfeststellungsklagen Bewegung in die Sache zu bringen.