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Öffentliches Anschauen von Filmen im Patientenfernsehen?

Eine Krankenhaus-TV-Show ist zum Fall vor dem Landgericht München geworden. Frage: Gilt es als öffentliche Aufführung, wenn ein Patient Filme und Serien aus regulären Fernsehprogrammen auf einem Gerät im Zimmer ansieht? Der Kläger machte geltend, dass der Zugang über das bereitgestellte...

Das Bild der blinden Gerechtigkeit. Foto.aussiedlerbote.de
Das Bild der blinden Gerechtigkeit. Foto.aussiedlerbote.de

Justiz - Öffentliches Anschauen von Filmen im Patientenfernsehen?

Eine Krankenhaus-TV-Sendung ist zum Fall vor dem Amtsgericht München geworden. Frage: Gilt es als öffentliche Aufführung, wenn ein Patient Filme und Serien aus regulären Fernsehprogrammen auf einem Gerät im Zimmer ansieht? Der Kläger machte geltend, dass der Zugang über das bereitgestellte Fernsehen ausreichend sei und verlangte eine Entschädigung für den Lizenzverlust in Höhe von ca. 1.130 €. Sie verwies auf Rechte aus Filmen wie „The Da Vinci Code – Blasphemie“ und „Tony Edelman“ oder der TV-Serie „Die Biene Maja“. Die Gerichte sehen das anders. Der potenzielle Zugang reichte nicht aus, heißt es in dem am Montag veröffentlichten endgültigen Urteil.

Das Gericht entschied, dass der Kläger beweisen müsse, dass einer der Filme im fraglichen Zeitraum tatsächlich auf einem Fernseher in einem der Bezirke gezeigt worden sei. Dieser Aufforderung sei sie jedoch nicht nachgekommen, heißt es in der Begründung des Beschlusses vom 28. Juli.

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Quelle: www.stern.de

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