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Oberverwaltungsgericht lehnt Waffenerlaubnis des Bürgermeisters ab

Gerichtssaal
Eine Anzeigetafel weist an einem Sitzungssal auf eine öffentliche Verhandlung hin.

Hasums Bürgermeister ist weiterhin nicht befugt, Waffenscheine auszustellen. Dies geht aus einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg vom Montag hervor. Das OVG wies daher den Antrag auf Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover ab, die nun rechtskräftig ist. (AZ.: 11 LA 65/23)

Der Rathauschef sagte, er wolle die Waffe einsetzen, weil er in der Vergangenheit im Zusammenhang mit seinen dienstlichen Aufgaben zunehmenden Anfeindungen und tätlichen Angriffen ausgesetzt gewesen sei. Die Region weigerte sich jedoch, eine Waffenlizenz zu erteilen.

Das Verwaltungsgericht Hannover wies im Februar die Klage des Oberbürgermeisters gegen die Region ab, weil er durch einen Anschlag weder Menschen noch deren Leben gefährdet habe. Ein Sprecher erklärte, dass die OVG die Berufung nun zurückgewiesen habe, weil der Bürgermeister die Gründe für die Genehmigung nicht dargelegt habe. Er hat insbesondere nicht nachgewiesen, dass ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts bestanden. Die Entscheidungen der OVG sind nicht anfechtbar.

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